Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung.Denn das Wasser soll ohne Hindernisse abfließen können und Uferbereiche sollen erhalten bleiben.
In dieser und der kommenden Ausgabe unseres Mitteilungsblattes (und unter www.gerolstein) erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer tun können und welche Rechten und Pflichten gelten.
Ein standortgerechter Bewuchs am Gewässer besteht z. B. aus folgenden Bäumen und Sträuchern:
• | Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) |
• | Haselnuss (Corylus avellana) |
• | Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) |
• | Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) |
• | Silber-Weide (Salix alba) |
• | Purpur-Weide (Salix purpurea) |
• | Bergahorn (Acer pseudoplatanus) |
• | Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata) |
Bitte keine Anpflanzung von standortfremden Pflanzen wie Thuja und Fichten oder gar gebietsfremder Arten wie z. B. Herkulesstaude, Topinambur oder Indisches Springkraut.
Für die Verkehrssicherung der Gehölze am Bach ist jeder Grundstückseigentümer selbst zuständig. Die Gehölzpflege muss fachgerecht erfolgen
| • | bis zur Böschungsoberkante |
| • | von Oktober bis Februar |
| • | nicht von März bis September (Brut- und Setzzeit für Vögel und Amphibien) |
Abfall gehört nicht ans Gewässer, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z.B. Wertstoffhöfe und Grünschnittabgabestellen) entsorgt werden.
| • | Grünschnitt gehört in den Kompost (Grasabfälle) oder in Grünschnittsammelstellen (Holzschnittgut). |
| • | Keine Entsorgung von Bauschutt, Holz, Grünschnitt, Abwässern, Hausmüll und anderen Abfällen (z. B. Sondermüll, Reifen, Farbreste, Spritzmittelrückständen, etc.) in oder am Gewässer |
Hütten, Zäune und Brücken dürfen den Zugang zum Gewässer nicht behindern. Darüber hinaus schränken bauliche Anlagen Gewässer in ihrer natürlichen Entwicklung ein und können bei Hochwasser ein Abflusshindernis darstellen
• | Bauliche Anlagen wie z.B. Hütten müssen zum Gewässer innerorts einen Abstand von mindestens 5 m und außerorts mindestens 10 m halten. |
• | Keine baulichen Anlagen ohne wasserrechtliche Genehmigungen |
Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH
Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de
Fortsetzung in der Ausgabe 41