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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 42/2022
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung der Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Ortsgemeinde Jünkerath am 30.10.2022 anlässlich des Kürbismarktes

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21.11.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Jünkerath folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Jünkerath dürfen am 30.10.2022 von 12:00 - 17:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06.07.1994 (Bundesgesetzblatt - BGBl. I S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

(2) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 30.10.2022 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.

§ 4

(1) Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.

(2) Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Absatz 1, Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

(3) Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein in Kraft.

Gerolstein, 17.10.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen
Bürgermeister