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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 42/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“

Der Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ wurde bereits im Jahr 2018 mit einem Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren auf den Weg gebracht und erstmals im März 2022 zur Rechtskraft geführt. Gegen diesen Bebauungsplan wurde dann vor dem OVG Rheinland-Pfalz Normenkontrollklage erhoben. Der Bebauungsplan wurde im vergangenen Jahr im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens geringfügig geändert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 18.07.2023 den § 13 b BauGB für europarechtswidrig und unwirksam erklärt, wenn über diese Vorschrift – wie im vorliegenden Fall - Außenbereichsgrundstücke im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung für Wohnzwecke beplant werden sollen.

Die Stadt Gerolstein hat daher in seiner Sitzung am 11.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ erneut zu ändern und auf das Regelverfahren umzustellen. Hierfür ist jedoch auch – im Gegensatz zu § 13b BauGB - eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich, da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im FNP als Mischgebietsfläche statt als Wohnbaufläche dargestellt ist.

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 hierüber beraten und beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes fortzuschreiben. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die Unterlagen öffentlich gem. § 3 II BauGB zu jedermanns Einsicht auszulegen.

Der Entwurf der Teilfortschreibung Flächennutzungsplan liegt zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 30. Oktober 2023 bis einschl. 30. November 2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie montags und mittwochs von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de, Rubrik, Aktuelles/Bekanntmachungen sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Der Geltungsbereich der Teilfortschreibung ist in nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Gerolstein, 17.10.2023
Hans Peter Böffgen, Bürgermeister

Anlage 1

Flächennutzungsplan Gerolstein – bisherigerStand – Wellgendell-Sandborn

Anlage 2

Flächennutzungsplan Gerolstein – Änderung – Wellgendell-Sandborn