Innenminister Michael Ebling, Landrätin Julia Gieseking, Brand- und Kata- strophenschutzinspektor Markus Keppler und Abteilungsleiter Günter Willems (v.l.)
Zum 1. Januar 2025 ist die neue Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Einzelförderung ab und führt stattdessen eine jährliche Pauschalförderung ein.
Anfang Oktober überreichte Innenminister Michael Ebling erstmals die Förderbescheide an Landrätin Julia Gieseking. Dabei entfallen 12.753,27 Euro auf den Landkreis Vulkaneifel für Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe. Zusätzlich erhält der Landkreis Vulkaneifel im Rahmen der Pauschalförderung im Bereich Katastrophenschutz weitere 120.000 Euro.
Diese Mittel sind unter anderem für die Modernisierung von Sirenenanlagen sowie die Beschaffung von Fahrzeugen für den Katastrophenschutz vorgesehen. Die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg werden mit insgesamt 594.545,08 Euro für Maßnahmen im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe unterstützt. Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat für das Jahr 2025 einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 298.166,13 Euro als pauschale Zuwendung erhalten.
Die Umstellung der Förderung ist Teil der umfassenden Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören auch die Gründung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) sowie die Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).