Ratsmitglied Dennis Krebsbach mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein, Hans-Peter Böffgen, und dem neuen Ortsbürgermeister David Mastiaux sowie der ehemaligen Ortsbürgermeisterin Ruxandra Gericke und dem neuen Ersten Beigeordneten René Dittus (v.l.)
Am 08.10.2026 fand in Mirbach im Bürgerhaus, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister David Mastiaux und Ratsmitglied Helmut Stuck sowie im Beisein von Bürgermeister Hans Peter Böffgen, eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Wiesbaum statt.
Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
Durch die Ergebnisse der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Wiesbaum am 13.09.2026 ist Herr David Mastiaux zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Wiesbaum gewählt. Herr Mastiaux wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Wiesbaum ernannt. Er leistete nach Ernennung den im Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid und wurde vereidigt. Im Anschluss an die Vereidigung wurde der Ortsbürgermeister per Handschlag in das Amt eingeführt. Im Anschluss richtete er einige Worte des Dankes an den Gemeinderat, alle Bürger:innen, alle Vereine, seine Familie, die Verbandgemeindeverwaltung und insbesondere an Bürgermeister Hans Peter Böffgen.
Verpflichtung eines gewählten Ratsmitgliedes
In dieser Sitzung wurde Herr David Mastiaux als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Wiesbaum ernannt, vereidigt und ins Amt eingeführt. Als Ortsbürgermeister ist Herr Mastiaux gemäß § 29 GemO kraft Gesetztes Mitglied des Ortsgemeinderates. Somit ist seine Position als ordentliches Mitglied des Ortsgemeinderates Wiesbaum neu zu besetzen. Gemäß dem Wahlergebnis vom 09.06.2024 wurde somit Herr Dennis Krebsbach als nächster Nachrücker (140 Stimmen) angeschrieben. Herr Krebsbach hat das Mandat angenommen. Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgte durch den Ortsbürgermeister per Handschlag.
Wahl eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten
Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Wiesbaum wurde Rene Dittus gewählt.
Ernennung, Vereidigung und Einführung eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten
Der neu gewählte Erste Beigeordnete ist nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu ernennen. Nach seiner Ernennung leistete der Erste Beigeordnete den Diensteid und wurde in sein Amt eingeführt. Die Ernennung, Vereidigung sowie Amtseinführung erfolgte durch den Ortsbürgermeister.
Festlegung der Lage der Rasengräber auf dem Friedhof in Wiesbaum
Der Ortsgemeinderat beschloss, auf dem Friedhof in Wiesbaum die Flächen für die Rasenerdgräber und Rasenurnengräber entsprechend der vorgeschlagenen Variante 2 festzulegen.
Bauantrag: Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Flurstück 8
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Der Ortsgemeinderat nahm zur Kenntnis, dass das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage in der Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Flurstück 8 am 07.08.2026 von Seiten der Ortsgemeinde erteilt wurde. Zur Wahrung der gesetzlichen Frist von zwei Monaten wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den ersten Beigeordneten im Benehmen mit dem Beigeordneten innerhalb der maßgeblichen Frist erteilt.
Bauantrag: Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Flurstück 64/1
Umbau und Nutzungsänderung einer Garage und eines ehemaligen Ökonomiegebäudes in ein Wohngebäude sowie Erweiterung eines ehem. Ökonomiegebäudes
Der Ortsgemeinderat nahm die begründete Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Flurstück 64/1 zur Kenntnis. Dem Antragsteller obliegt nun die Nachbesserung und erneute Vorlage des Antrags auf Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Widmung eines Straßenteilstückes für den öffentlichen Verkehr
Aufgrund der §§ 2 und 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1997 in der zurzeit gültigen Fassung wurde die Verkehrsanlage Gemarkung Wiesbaum, Flur 5, Flurstück 113/2 „Birkenweg“
für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsanlage erhält die Eigenschaft als dem öffentlichen Verkehr dienende Gemeindestraße (Ortsstraße). Der Lageplan der zu widmenden Verkehrsanlage wird Bestandteil der Widmungsverfügung.
Sicherung einer Radwegbrücke
Der Ortsgemeinderat beschloss die Brücke des Radweges zwischen Wiesbaum und Hillesheim nach der im Frühjahr 2027 stattfindenden Brückenprüfung durch den Einbau einer geeigneten baulichen Sperreinrichtung, das Verschmälern der Zuwegung oder einer anderen geeigneten Maßnahme gegen das unzulässige Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern, wobei der Fußgänger- und Radverkehr weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt und die Kosten der Maßnahme entsprechend der bestehenden Unterhaltungslast jeweils zur Hälfte zwischen der Ortsgemeinde Wiesbaum und der Stadt Hillesheim aufzuteilen.
Sanierung Hochwasserschäden 2021 - Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat Wiesbaum beschloss den Auftrag an die Fa. Baggerbetrieb & Transporte GmbH Schleder, Hauptstraße 37, 54578 Wiesbaum mit einer Angebotssumme in Höhe von 218.162,76 € (brutto) zu erteilen.
Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister David Mastiaux informiert über einige anstehenden Themen wie z.B. Stand Bau Dorfgemeinschaftshaus, Glasfaserausbau, Pflegemaßnahmen, Friedhofsangelegenheiten, Verkehrssicherheit K69, Ausleuchtung Sportplatzweg, Sachstand „Tunnelchen“, Schäden Pflaster Neubaugebiet, Termine 2027, Bepflanzung Verkehrsinseln und Fahrsicherheitstraining. Des Weiteren verabschiedete er die ehemalige Ortsbürgermeisterin Ruxandra Gericke mit einigen Dankesworten. Dem schlossen sich ebenfalls Bürgermeister Böffgen sowie Helmut Stuck im Namen aller Vereine der Ortsgemeinde an. Auch Frau Gericke bedankte sich anschließend herzlich bei allen.