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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 43/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Vorgaben zum kontrollierten Abbrand von Martinsfeuern

Anlässlich des Martinstages werden in allen Ortsgemeinden auch dieses Jahr wieder die traditionellen Martinsfeuer entfacht. Da dies in der Vergangenheit aber leider immer wieder als Gelegenheit genutzt wurde, belastete Althölzer, Möbel, Altreifen, Kunststoffe und anderen Müll billig zu entsorgen, möchten wir auf die die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hinweisen.

Im Rahmen sogenannter Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen und Wertstoffen sowie Gegenständen aller Art ist verboten. Diese dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.

Die Feuerstelle darf nicht lange Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und sollen dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.

Das Brauchtumsfeuer muss ständig von mindestens einer Person über 18 Jahre beaufsichtigt werden. Die Feuerwache darf den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden. Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
- örtliche Ordnungsbehörde -