Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 25.07.2023 - Az.: 02.1-1897-PF 31a/ PF 34/ PF 35 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)
in der Zeit vom 06.11. bis 20.11.2023 (einschl.)
bei der
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 06.11.2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzvereinigungen und den Beteiligten, die außerhalb von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wohnen und über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Ferner wurde der Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz und durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen „Rhein-Zeitung“, „Trierischer Volksfreund“, „Kölnische Rundschau“ und „Kölner Stadtanzeiger“ zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).