Aufgrund der demographischen Entwicklung mit der steigenden Zahl älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist es notwendig, dass in den Gemeinden Ansprechpartner für diese Altersgruppe vorhanden sind. In einigen Ortsgemeinden gibt es die Möglichkeit der Berufung eines Seniorenbeauftragten entsprechend der Hauptsatzung. Andernfalls kann auch ein Seniorenbeauftragter schriftlich berufen werden. Eine schriftlich Berufung ist erforderlich, damit die beauftragte Person im Rahmen seiner Tätigkeit auch Versicherungsschutz genießt.
Der Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde unterstützt dieses besondere Anliegen der Gemeindeschwester plus, Frau Reinarz, weil ein/e fest Ansprechpartner:in für die älteren Mitmenschen gerade in der heutigen, schnelllebigen Zeit von besonderer Bedeutung ist.