Am 23.02.2023 hat der Verbandsgemeinderat die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die "Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Auf Kühnscheid – OG Neroth" und am 19.02.2024 des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung lagen im Zeitraum 09.08. bis 09.09.2024 öffentlich in der Verwaltung aus und waren im Internet einsehbar. Die Abwägung/Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29.10.2024, gleichzeitig wurde die Durchführung der regulären Offenlage – nach Überarbeitung und Ergänzung der Planunterlagen - gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lagen vom 23.04.2025 bis einschl. 23.05.2025 öffentlich in der Verwaltung aus und waren im Internet einsehbar. Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt 16/2025 erfolgte am 17.04.2025.
Mit der Teilfortschreibung und der verbundenen Bauleitplanung soll für das nachfolgende Projekt Baurecht geschaffen werden:
Die Schoenergie Projektentwicklung GmbH beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) nord-westlich der Gemarkung Neroth (VG Gerolstein) (Flurstück 8 Flur 49/23 und Flur 49/24) in einem Umfang von etwa 6,2 ha. Derzeit liegt auf der Fläche eine Nutzung als Weihnachtsbaumkultur vor. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der VG Gerolstein ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Im durchgeführten Verfahren wurden 46 Behörden, Nachbargemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 22 Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme innerhalb des Verfahrens nach § 4 (2) BauGB zum Teilbereich "Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Auf Kühnscheid - OG Neroth" abgegeben.
Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und das Büro BGHplan Umwelt- und Landschaftsplanung GmbH, Trier, hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung der eingegangenen Anregungen in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung vorbereitet.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Unterlagen der Kreisverwaltung Vulkaneifel zur Genehmigung vorzulegen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Mit Schreiben vom 07.10.2025 hat die Kreisverwaltung Vulkaneifel folgende Genehmigung ausgesprochen:
Gemäß § 6 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), wird die vom Verbandsgemeinderat Gerolstein am 03.07.2025 als Satzung beschlossene Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Sonderbaufläche für Photovoltaik „Auf Kühnscheid“ in der OG Neroth mit Datum vom 07.10.2025 genehmigt.
Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung bzw. der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gegenüber der VGV Gerolstein unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz – GemO – vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) enthält folgende Reglung, auf die hiermit besonders hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Nach der erfolgten Ausfertigung und Bekanntmachung und dem Wirksamwerden der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wollen Sie uns eine beglaubigte, vollständige Ausfertigung übersenden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun erhoben werden.