ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie Ihren deutschen Gästen keine Meldescheine mehr zur Unterschrift vorlegen.
Hintergrund ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG), die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Unterkunftsbetriebe müssen ab dann keine Meldungen mehr von deutschen Staatsangehörigen vornehmen. Ansonsten bleibt das Gästebeitragsmeldeverfahren in der VG Gerolstein unverändert. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen.
Beim digitalen Meldeverfahren wird unser Dienstleister, die AVS GmbH, entsprechend geringfügige Anpassungen vornehmen. Beim manuellen Verfahren gibt es keine Änderungen: Alle bestehenden Formulare und Verfahrensregeln haben weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.
Für Rückfragen steht ihnen das Team der Touristik GmbH Gerolsteiner Land gerne zur Verfügung.
E-Mail: meldesystem@gerolsteiner-land.de
Tel. 06591 13-3050
www.gerolsteiner-land.de