1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat in der 48. KW zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer 201, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin beim Sachbearbeiter Uwe Hochmann, Tel. 06591 13-1035 oder per E-Mail: uwe.hochmann@gerolstein.de Die Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat erfolgt am 16.12.2025. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Walsdorf haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, oder elektronisch an post@gerolstein.de einzureichen. |
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.