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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 49/2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein

für das Haushaltsjahr 2025

vom 01.12.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

Euro

verändert

um

Euro

nunmehr festgesetzt auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

34.672.251

+ 410

34.672.661

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

34.324.100

+ 24.290

34.348.390

der Jahresüberschuss

348.151

- 23.880

324.271

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.342.851

- 23.880

1.318.971

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.171.241

+ 225.610

2.396.851

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

6.442.700

- 190.000

6.252.700

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 4.271.459

+ 415.610

- 3.855.849

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit

2.928.608

- 391.730

2.536.878

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher0 € auf0 €.

verzinste Kredite aus Kreditermächtigungen der Vorjahre von bisher0 € auf0 €.

verzinste Kredite von bisher2.261.939 € auf 2.883.880 €.

zusammen von bisher2.261.939 € auf 2.883.880 €.

§ 3

wird nicht geändert.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 4.093.941 € festgesetzt auf 4.205.201 €.

§§ 5, 6

werden nicht geändert.

§ 7

Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetzt (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden und Städten eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird neu auf 36,5 v. H. festgesetzt.

§ 8

wird nicht geändert.

§ 9

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 38.927.424,79 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 39.184.835,79 € und zum 31.12.2025 39.509.106,79 €.

Die §§ 10 und 11

werden nicht geändert.

Gerolstein, 01.12.2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister

Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2 + 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit Schreiben vom 19.11.2025.

Daun, 19.11.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
Im Auftrage:
gez. Günter Willems

Hinweise:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 98 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, 54568 Gerolstein, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.12.2025 (von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus Gerolstein, Zimmer Nr. 215, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, öffentlich aus.

Gerolstein, 01.12.2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister