vom 01.12.2025
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 34.672.251 | + 410 | 34.672.661 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 34.324.100 | + 24.290 | 34.348.390 |
| der Jahresüberschuss | 348.151 | - 23.880 | 324.271 |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.342.851 | - 23.880 | 1.318.971 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.171.241 | + 225.610 | 2.396.851 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.442.700 | - 190.000 | 6.252.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 4.271.459 | + 415.610 | - 3.855.849 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 2.928.608 | - 391.730 | 2.536.878 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher0 € auf0 €.
verzinste Kredite aus Kreditermächtigungen der Vorjahre von bisher0 € auf0 €.
verzinste Kredite von bisher2.261.939 € auf 2.883.880 €.
zusammen von bisher2.261.939 € auf 2.883.880 €.
wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 4.093.941 € festgesetzt auf 4.205.201 €.
werden nicht geändert.
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetzt (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden und Städten eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird neu auf 36,5 v. H. festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 38.927.424,79 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 39.184.835,79 € und zum 31.12.2025 39.509.106,79 €.
werden nicht geändert.
Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2 + 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit Schreiben vom 19.11.2025.
Hinweise:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 98 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.12.2025 (von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus Gerolstein, Zimmer Nr. 215, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, öffentlich aus.