Am Sonntag, 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Seit dieser Woche bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.
An der Wahl können sie als Urnenwähler in Ihrem Wahllokal teilnehmen oder vorher einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen.
Die Ausstellung und der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Ende der 6. Kalenderwoche / Anfang der 7. Kalenderwoche, da die Stimmzettel erst ab diesem Datum zur Verfügung stehen. Ein früherer Versand ist daher nicht möglich.
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Mit den vorgenannten Möglichkeiten werden Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen per Post an Ihre Versandanschrift übermittelt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Adresse genau anzugeben.
Sobald uns die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich ist, wird im Rathaus Gerolstein (Erdgeschoss / Raum 0.01) ein Briefwahlbüro vorgehalten. Die Öffnungszeiten können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. In den Rathäusern in Hillesheim und Jünkerath werden keine Briefwahlunterlagen persönlich ausgegeben.
Wir bitten Sie, Ihren Wahlbrief unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten so rechtzeitig an die „Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein“ zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr an der o.g. Adresse eingeht.
Der Wahlbrief kann auch im Rathaus Gerolstein abgegeben werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Verbandsgemeinde Gerolstein unter Tel. 06591 13-1500 gerne zur Verfügung.
Die Ausstellung und der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Ende der 6. Kalenderwoche / Anfang der 7. Kalenderwoche, da die Stimmzettel erst ab diesem Datum zur Verfügung stehen. Ein früherer Versand ist daher nicht möglich.