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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 50/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Stadtrat

Am 07.12.2022 fand in Hillesheim, im Hotel Augustiner Kloster, unter Vorsitz der Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hillesheim statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsvorsteherin des Ortsbezirkes Niederbettingen

Im Rahmen der Kommunalwahl „Wahl einer/eines Ortsvorstehers/in“ am 09. Oktober 2022 wurde Frau Martina Mohr mit 85 Ja-Stimmen (86,7 %) zur Ortsvorsteherin des Ortsbezirkes Niederbettingen der Stadt Hillesheim gewählt. In der Stadtratssitzung am 07.12.2022 wurde Frau Mohr ernannt und in das Amt eingeführt.

Forstwirtschaftsplan 2023 - Beratung und Beschlussfassung

Der Stadtrat Hillesheim stimmte dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2023 und der Übernahme der Planansätze in den Haushaltsplan 2023 zu.

Forstbetrieb Stadt Hillesheim; Teilnahme am Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" - Beratung und Beschlussfassung

Der Stadtrat beschloss am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teilzunehmen.

Verwendung der Erträge aus dem Gästebeitrag - Zuschuss an den Verein Urlaubsregion Hillesheim e. V.

Entsprechend der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus beschloss der Stadtrat, dem Verein Urlaubsregion Hillesheim e. V. ab dem Jahre 2022 jährlich 50 % des tatsächlich eingenommenen Gästebeitrages, mindestens jedoch 5.000 €, als Zuschuss zur Erfüllung seines satzungsmäßigen Zweckes zur Verfügung zu stellen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hillesheim für das Jahr 2023 -Beratung und Beschlussfassung

Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Haushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der in der Sitzung vorgetragenen Änderungen.

Jahresabschluss 2019 und 2020 - Prüfbericht, Feststellung und Entlastung

Der Rat stellte die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 fest. Der Rat erteilte der Stadtbürgermeisterin, dem 1. Beigeordnetem mit eigenem Geschäftsbereich und den Beigeordneten, soweit sie die Stadtbürgermeisterin und den 1. Beigeordnetem mit eigenem Geschäftsbereich vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020.

Nachwahl zu den Ausschüssen

Ein Mitglied des Ausschusses Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus ist verzogen. Somit war die Position des Herrn Elmar Möller im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus neu zu besetzen. Der Stadtrat Hillesheim wählte Frau Renate Weyand als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus. Da Frau Weyand vorher stellvertretendes Mitglied für Martina Mohr war, wurde Frau Claudia Warda als neue Stellvertreterin für Frau Mohr gewählt.

Annahme von Zuwendungen

Der Stadtrat genehmigte die Annahme von Zuwendungen in Höhe von 17.000 €.

Bebauungsplanverfahren "Klauswieschen" - Auftragsvergabe Faunistisches Gutachten

Der Stadtrat nahm die eingereichten Honorarangebote anhand der beigefügten Gegenüberstellung zur Kenntnis. Da alle Bereiche der Faunistik für die Untersuchung des alten Bahndammes (Vögel, Fledermäuse und Haselmaus) mit abgedeckt werden müssen, beschloss der Stadtrat nach eingehender Beratung, den Auftrag für die Erstellung eines faunistischen Gutachtens an Bieter Nr. 3, ÖSTLAP (Ökologische Studien, Landschaft, Planung) aus Zerf, zum Angebotspreis von 19.629,05 € zu vergeben.

Bebauungsplanverfahren "Wohnmobilstellplatz" - Auftragsvergabe Planungsbüro

Der Stadtrat Hillesheim nahm die eingereichten Honorarangebote z. K. und beschließt nach eingehender Beratung, den Planungsauftrag für das Bebauungsplanverfahren an Bieter Nr. 1, WeSt Stadtplaner GmbH aus Ulmen, zum Angebotspreis in Höhe von 10.214,66 € zu vergeben.

Bebauungsplanverfahren "Auf der Schlack" im Ortsteil Niederbettingen - Umstellung des Verfahrens in das zweistufige Regelverfahren

Der Stadtrat beschloss nach eingehender Beratung, der Empfehlung der Verwaltung nachzukommen und das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB in das zweistufige Regelverfahren gem. § 30 BauGB überzuleiten.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung:

Vertragsangelegenheiten

Unter Vertragsangelegenheiten wurde ein Beschluss vertagt.

Grundstücksangelegenheiten

Unter Grundstücksangelegenheiten wurden zwei Beschlüsse gefasst und ein Beschluss abgelehnt.