im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung
Folgende Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffene/r: | Mihaela Ignat |
| letzte bekannte Anschrift: | Rohrbrunner Weg 2, /APP. 440/7.OG, 63128 Dietzenbach |
| Datum des Schreibens: | zuletzt am 06.12.2023 |
| Kassenzeichen: | 11620-168079-Oc. |
Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden:
Verbandsgemeinde Gerolstein,
Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (Zimmer 206)
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.