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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 50/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r:

Clemens Hardt

Geburtsdatum:

13.09.1953

letzte bekannte Anschrift:

Robert-Meyer-Straße 98,

Obertshausen (Frankfurt/Main)

Datum des Schreibens:

05.12.2023

Kassenzeichen:

2/54113-040-02-002

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden:

Verbandsgemeinde Gerolstein,

Kyllweg 1, 54568 Gerolstein (Zimmer 211)

Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.

Gerolstein, 07.12.2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Winfried Schegner, Sachgebietsleiter Beitragswesen