Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 15.12.2022 die nachfolgenden Abgabensätze mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen, die gemäß § 1 Abs. 4 der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Gerolstein hiermit bekanntgegeben werden:
Grundgebühren für Schmutzwasser
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2, §§ 20 - 22 der ESA)
- Grundbetrag (2 Wohneinheiten) — 70,00 €
- Zuschlag je weitere Wohneinheit — 35,00 €
- je Einwohnergleichwert — 17,50 €
Benutzungsgebühren für Schmutzwasser
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2, §§ 18, 22 der ESA)
je Kubikmeter Schmutzwassermenge — 1,98 €
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2, §§ 13, 14, 17 i.V.m. §§ 3, 6,10 der ESA)
je Quadratmeter mögliche Abflussfläche — 0,24 €
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
(§ 1 Abs. 2 Nr. 6, § 32 der ESA)
je Einwohner — 17,90 €