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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 51/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Öffentliche Abschlussbekanntmachung

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen „In Költersfeld“, Gemarkung Kalenborn, Verbandsgemeinde Gerolstein, Landkreis Vulkaneifel, zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

Begünstigte: Verbandsgemeinde Gerolstein

Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der sich das Vorhaben

voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz – LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.

Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 28.09.2023 - Az.: 343-GE-233-13646/2020 - wurde das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen „In Költersfeld“ zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber der Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt, zwei Wochen zur Einsichtnahme auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Hinsichtlich der Möglichkeit der Widerspruchseinlegung wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung im o.g. Bescheid vergewiesen.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegen aus vom 09.01.2024 bis 22.01.2024 bei den Verbandsgemeindewerken Gerolstein, Zimmer 3, Dienstgebäude Bahnhofstraße 4, 54568 Gerolstein. Dienstzeiten: Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr.

Die Abschlussbekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.

Gerolstein, 22.12.2023
Hans Peter Böffgen, Bürgermeister