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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 51/2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Wieselsbach“ in der Ortsgemeinde Kerschenbach

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat in seiner Sitzung am 23.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA In der Wieselsbach“ gemäß § 2 BauGB gefasst. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) in der Gemarkung Kerschenbach zu schaffen.

Die Abgrenzung des Plangebietes umfasst die Flurstücke 19 tlw., 21, 22, 23 tlw., 24 tlw., 26 tlw, 36 tlw., 37/1 tlw. im Flur 2 und ist in den als Anlage beigefügten Kartenausschnitten dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgrößte von ca. 18,63 ha südlich der Ortslage. Im Zuge der Planung werden ca. 16,31 ha (Sondergebiet) mit einer Grundflächenzahl von 0,8 einer bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland) in einen Solarpark überführt.

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Gerolstein Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) zu beachten sind. Die angefragte Fläche „In der Wieselsbach“ entspricht diesen Kriterien. Im Vorfeld der Planung wurde eine landesplanerische Stellungnahme eingeholt, welche mit Schreiben vom 21.11.2024 durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel positiv beschieden wurde.

Die Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind. Es ist somit die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ notwendig. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA in der Wieselsbach“ gefasst und die Verwaltung beauftragt, dass weitere Verfahren durchzuführen.

Die Entwurfsunterlagen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA In der Wieselsbach“ in Form von Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse liegen in der Zeit

vom 29.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein während der Dienststunden der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder per E-Mail an: bauleitplanung@gerolstein.de).

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 29.12.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 02.02.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gerolstein, 10.12.2025
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister