Die zur Jagdgenossenschaft Berlingen gehörenden Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen werden hiermit für
Donnerstag, 02.03.2023 um 19.30 Uhr
in das Gemeindehaus in Berlingen
eingeladen.
Tagesordnung
| 1. | Bericht des Vorsitzenden |
| 2. | Rechnungslegung |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer |
| 4. | Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen Jagdjahr 2023/2024 |
| 6. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses und der Rücklagen aus der Jagdpacht |
| 7. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 8. | Neuwahl von 2 Kassenprüfern |
| 9. | Verschiedenes |
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Berlingen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden.
Die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Berlingen findet am Donnerstag, 02. März 2023, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Berlingen statt. Für die Stimmberechtigung in der Jagdgenossenschaftsversammlung ist das bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein geführte Jagdgenossenschaftskataster maßgebend. Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 13.02. bis einschließlich 27.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 216, Kyllweg 1, Gerolstein, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Bezirk der Jagdgenossenschaft Berlingen gelegenen Grundstücke aus. Es wird um vorherige Terminabsprache unter Tel. 06591/13-1054 gebeten. Das Jagdgenossenschaftskataster kann auch von Beauftragten mit entsprechender Vollmacht eingesehen werden.
Befriedete Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind gemäß § 6 des Bundesjagdgesetzes nicht im Kataster aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentumsveränderungen von den Veräußerern von Grundstücken bzw. durch die neuen Eigentümer zur Berichtigung des Katasters unverzüglich anzuzeigen sind. Sofern bis zum Ablauf der Auslegungsfrist keine Eigentumsveränderungen angezeigt bzw. Einsprüche eingelegt werden, gilt das Jagdgenossenschaftskataster als festgestellt. Hierauf verweisen wir ausdrücklich, da nur im Jagdkataster geführte Flächenangaben berücksichtigt werden.