der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, über die Durchführung eines gemeinsamen Erörterungstermins in den Verfahren zur Neufestsetzung zweier Wasserschutzgebiete
| a) | für den in der Ortsgemeinde Birgel gelegenen Brunnen „Im Suhr“ (Az.: 312-61-233-02/2016) und |
| b) | für die in der Ortsgemeinde Birgel gelegenen Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ (Az.: 312-61-233-03/2016) |
in den Gemarkungen Birgel, Feusdorf und Gönnersdorf, zugunsten der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein.
Im Zuge der Verfahren zur Neufestsetzung der beiden vorgenannten Wasserschutzgebiete gemäß § 51 u. 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.V.m. § 111 sowie §§ 102 bis 108 des Landeswassergesetzes (LWG) wurden die Verfahren in den Gemeinden, in denen sich die Wasserschutzgebiete voraussichtlich auswirken, ortsüblich bekannt gemacht um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben.
Die in den beiden vorgenannten Verfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der an den Verfahren beteiligten Behörden werden gem. § 111 i.V.m. § 108 LWG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in einem von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durchgeführten Erörterungstermin mit der Begünstigten der beiden Wasserschutzgebiete, den Behörden und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben erörtert.
Dieser Erörterungstermin findet statt
am Dienstag, 28.02.2023 um 10:00 Uhr
im Rathaus Gerolstein (Sitzungssaal, 1. OG)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Kyllweg 1, 54568 Gerolstein.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Über uns/Bekanntmachungen) abrufbar.