Die Verbandsgemeindekasse Gerolstein macht darauf aufmerksam, dass am
15. Februar 2026
die Grund- und Gewerbesteuern, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer und sonstigen Abgaben für das I. Quartal 2026 gemäß den Festsetzungen im jeweiligen Bescheid zur Zahlung fällig werden.
Sofern Sie nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir, die Zahlungen innerhalb von 7 Tagen unter Angabe des im Bescheid angegebenen Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten zu leisten:
Teilnahme am Bankeinzugsverfahren: Wenn Sie die Verbandsgemeinde Gerolstein ermächtigen möchten, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Sepa-Lastschrift-Mandatsformular.