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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r:

Tatjana Buchmiller

Geburtsdatum:

14.08.1992

letzte bekannte Anschrift:

Leimplatz 8, 56767 Karperich

Datum des Schreibens:

02.02.2026

Kassenzeichen:

11620-173165-DZ

Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Verbandsgemeinde Gerolstein, Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (Zimmer 206). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.

Gerolstein, den 07.02.2026
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Schardt-Heusler