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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 8/2023
Jagd- und Fischereigenossenschaft
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Jagdgenossenschaft Scheid

Einladung

Die zur Jagdgenossenschaft Scheid gehörenden Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen werden hiermit für

Mittwoch, 15.03.2023, 19:30 Uhr

zur Versammlung der Jagdgenossenschaft in das Gemeindehaus in Scheid eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Bericht des Vorsitzenden

2.

Neuwahl des Jagdvorstandes

3.

Verschiedenes

Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Scheid liegt in der Zeit vom 28.02.2023 bis einschließlich 14.03.2023 beim Jagdvorsteher Gottfried Hack, Hauptstraße 24, 54611 Scheid, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus. Etwaige Berichtigungen sind durch Grundbuchauszüge nachzuweisen.

Nach Ablauf der Frist gelten die Flächen für die Versammlung am 15.03.2023 als maßgebend.

Hinweise zur Jagdgenossenschaftsversammlung:

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht sowie Eigentümer von Grundstücken, die zu den staatlichen Eigenjagdbezirken gehören, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden.

Gottfried Hack, Jagdvorsteher