Vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, wurde uns ein Informationsblatt über die Durchführung von Veranstaltungen ideeller Art übermittelt. Zu diesen
Veranstaltungen gehören auch Private Trödelmärkte. Werden die durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien eingehalten, können diese
Veranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen, außer stillen Feiertagen, durchgeführt werden. Im Vordergrund steht die Geselligkeit und nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Die Termine dürfen lediglich im Mitteilungsblatt angekündigt werden. Das Informationsblatt wird im Internet unter
https://www.gerolstein.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:64584/standplatzgenehmigung/
unter dem Stichwort „Private Trödelmärkte“ veröffentlicht. Ebenfalls ist dort ein Antragsformular zu finden, mit dem die Veranstaltung spätestens zwei Wochen vorher angezeigt werden kann. Für weitere Fragen können Sie sich auch an Frau Karin Jaax, Tel. 06591 13-1042, E-Mail: karin.jaax@gerolstein.de, wenden.