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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 9/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein

für das Jahr 2023 vom 27.02.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

30.207.078 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.109.758 €

der Jahresüberschuss auf

97.320 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.417.320 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.228.161 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.405.550 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 177.389 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- 1.239.931 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite aus Kreditermächtigungen der Vorjahre auf

2.712.644 €

verzinste Kredite aus diesem Haushaltsjahr auf

2.168.230 €

zusammen auf

4.880.874 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

4.202.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2.028.000 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Verbandsgemeindewerke Gerolstein auf

2.060.000

davon zinslose Kredite auf

0 €

davon verzinste Kredite auf

2.060.000 €

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Verbandsgemeindewerke Gerolstein auf

1.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Verbandsgemeindewerke Gerolstein auf

622.000 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

622.000 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke Gerolstein für die Abwasserbeseitigungseinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:

Gerolstein

Hillesheim

Obere Kyll

Schmutzwassergrundgebühr

je E + EGW

17,50

17,50

17,50

je Wohneinheit

35,00

35,00

35,00

Schmutzwassermengengebühr

je m³ Schmutzwassermenge

1,98

1,98

1,98

Gebühren für die Abfuhr von Fäkalschlamm

und Abwasser aus geschlossenen Gruben

je Kubikmeter

- Kleinkläranlagen mit Überlauf (ohne gesetzliche Abwasserabgabe)

30,00

30,00

30,00

- Geschlossene Gruben

16,00

16,00

16,00

Oberflächenwasser

Wiederkehrender Beitrag je m² Abflussfläche

bei planmäßigem Anschluss an die

Kläranlage

0,24

0,24

0,24

Laufender Kostenanteil

Gemeindestraßen je m² entwässerter Fläche

Spitz-

ab-

rech-

nung

Spitz-

ab-

rech-

nung

Spitz-

ab-

rech-

nung

Umlage der Abwasserabgabe

Abwasserabgabe Kleineinleiter je Person

17,90

17,90

17,90

Einmalige Beiträge

Beitragssatz je m² Grundstücksfläche

für Schmutzwasser

Erstmalige Herstellung

2,21

2,52

1,00

- davon Anteil Abwassersammelleitungen

1,65

- davon Anteil übrige Anlagen

0,87

Räumliche Erweiterung -Trennsystem-

3,47

Räumliche Erweiterung -Mischsystem-

2,45

SW-Anteil Gesamt

3,96

- davon Anteil Abwassersammelleitungen

3,44

- davon Anteil Übrige Anlagen

0,52

Beitragssatz je m² Abflussfläche für

Oberflächenwasser

Erstmalige Herstellung

4,05

3,76

3,00

- davon Anteil Abwassersammelleitungen

2,79

- davon Anteil übrige Anlagen

0,97

Räumliche Erweiterung -Trennsystem-

8,58

Räumliche Erweiterung -Mischsystem-

4,65

NW-Anteil Gesamt

9,59

- davon Anteil Abwassersammelleitungen

7,95

- davon Anteil Übrige Anlagen

1,64

Investitionskostenanteil je m²

Ortsgemeindestraßen,

-wege und -plätze

10,44

14,87

7,50

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 37,5 v. H. festgesetzt.

§ 8 Sonderumlagen

Gemäß § 26 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) in Verbindung mit § 11 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll (Fusionsgesetz) erhebt die Verbandsgemeinde folgende Sonderumlage:

Altschuldenumlage nach § 11 Absatz 2 Fusionsgesetz

Von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll erhebt die Verbandsgemeinde eine jährliche Sonderumlage zur zweckgebundenen Finanzierung der Tilgungsleistungen und Zinsen für auf sie übergegangene Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde Obere Kyll und für die Annuitätendarlehen, in die diese Kredite zur Liquiditätssicherung umgewandelt werden.

Merkmal für die Erhebung sind die Umlagegrundlagen nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LFAG.

Der Umlagesatz wird auf 1,4872 v. H. festgesetzt.

§ 9 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 35.657.921,50 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 35.664.972,50 € und zum 31.12.2023 35.762.292,50 €.

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15 v. H. der Haushaltsermächtigung (Posten je Teilhaushalt) überschritten sind.

Dieser v. H. Satz gilt auch für die Unerheblichkeitsbegriffe gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Um eine Investition von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 10 Absatz 3 GemHVO handelt es bei einer Investition unterhalb der Wertgrenze von 100.000 €.

§ 12 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in fünf Fällen zugelassen.

Gerolstein, den 27. Februar 2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen
Bürgermeister

Genehmigt gemäß § 95 IV Nr. 1 und § 102 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit Schreiben vom 15.02.2023.

Daun, 17.02.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel (Dienstsiegel)
Im Auftrag gez. Günter Willems

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Genehmigung des im § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kredite wurde versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, 06.03.2023 bis

einschließlich Dienstag, 14.03.2023

von montags bis donnerstags von 8:00-12:30 Uhr und von 13:30-16:00 Uhr sowie freitags von 8:00-12:30 Uhr (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus, Zimmer Nr. 215, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, öffentlich aus.

Gerolstein, den 27. Februar 2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen
Bürgermeister