Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 9/2023
Feuerwehren
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Fundsachen
Nächster Artikel: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neroth e.V.
Aktualisierung der Anlage zu § 5 Abs. 4 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Änderung der Anlage gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gerolstein beschlossen. Die nachfolgende Änderung der Anlage zur Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gerolstein, 23.02.2023
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister