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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 9/2024
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung der Wahlleiterin / des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahlen des Verbandsgemeinderates, der Stadt- und Gemeinderäte und der Ortsbeiräte sowie für die Wahlen der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister, der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister und der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 31.01.2024 (Veröffentlichung am 16.02.2024) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein (33.202 Einwohner zum 30.06.2023; vgl. § 29 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz) sind 40 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei den am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte in der Verbandsgemeinde Gerolstein sind folgende Anzahl der Ratsmitglieder zu wählen:

Stadt / Ortsgemeinde

Einwohner (30.06.2023)

Anzahl der Ratsmitglieder

Basberg

86

6

Berlingen

211

6

Berndorf

511

12

Birgel

448

8

Birresborn

1.101

16

Densborn

533

12

Dohm-Lammersdorf

207

6

Duppach

276

6

Esch

438

8

Feusdorf

511

12

Stadt Gerolstein

7.921

24

Gönnersdorf

466

8

Hallschlag

458

8

Stadt Hillesheim

3.198

20

Hohenfels-Essingen

337

8

Jünkerath

1.868

16

Kalenborn-Scheuern

394

8

Kerpen

464

8

Kerschenbach

186

6

Kopp

155

6

Lissendorf

1.148

16

Mürlenbach

523

12

Neroth

854

12

Nohn

466

8

Oberbettingen

757

12

Oberehe-Stroheich

320

8

Ormont

361

8

Pelm

963

12

Reuth

186

6

Rockeskyll

271

6

Salm

321

8

Scheid

121

6

Schüller

296

6

Stadtkyll

1.532

16

Steffeln

630

12

Üxheim

1.367

16

Walsdorf

914

12

Wiesbaum

638

12

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Ortsbeiräte sind entsprechend den Regelungen der Hauptsatzungen folgende Anzahlen der Ortsbeiratsmitglieder zu wählen:

Ortsbezirk

Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder

Gerolstein-Bewingen

3

Gerolstein-Büscheich

3

Gerolstein-Gees

3

Gerolstein-Hinterhausen

3

Gerolstein-Lissingen

3

Gerolstein-Michelbach

3

Gerolstein-Müllenborn

3

Gerolstein-Oos

3

Gerolstein-Roth

3

Hillesheim-Bolsdorf

3

Hillesheim-Niederbettingen

3

Stadtkyll-Schönfeld

6

Üxheim-Ahütte

5

Üxheim-Heyroth

3

Üxheim-Leudersdorf

5

Üxheim-Niederehe

5

In den Ortsbezirken Kerpen-Loogh, Steffeln-Auel, Walsdorf-Zilsdorf und Wiesbaum-Mirbach sind gemäß Hauptsatzungen keine Ortsbeiräte zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahlen des Verbandsgemeinderates sowie der Stadt- und Gemeinderäte dürfen höchstens die zweifache Anzahl der zu wählende Ratsmitglieder (lt. Ziffer I) an Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Dabei kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Für die Wahl der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister sowie der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister kann nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Die Wahlvorschläge zu den Stadt- / Gemeinderäten und für die Wahlen der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister sowie der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister müssen in den nachfolgend genannten Städten und Ortsgemeinden von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften je Stadt bzw. Ortsgemeinde lautet wie folgt:

Stadt / Ortsgemeinde

Einwohner

Anzahl Unterstützungsunterschriften

Verbandsgemeinde

33.202

150

Berndorf

511

25

Birresborn

1.101

30

Densborn

533

25

Feusdorf

511

25

Stadt Gerolstein

7.921

60

Stadt Hillesheim

3.198

40

Jünkerath

1.868

30

Lissendorf

1.148

30

Mürlenbach

523

25

Neroth

854

25

Oberbettingen

757

25

Pelm

963

25

Stadtkyll

1.532

30

Steffeln

630

25

Üxheim

1.367

30

Walsdorf

914

25

Wiesbaum

638

25

Für diese Wahlen darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach§ 16 Abs. 3 oder die Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. In den hier nicht aufgeführten Ortsgemeinden sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich; dies betrifft Ortsgemeinden mit weniger als 500 Einwohner:innen.

III.

Für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

In einem Wahlvorschlag für die Wahlen der Ortsbeiräte der Ortsbezirke dürfen höchstens die zweifache Anzahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder (lt. Ziffer I) an Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Dabei kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Für den Ortsbezirk Lissingen müssen die Wahlvorschläge von 25 Personen unterzeichnet sein, die zur Wahl des Ortsbeirates wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Für diese Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder die Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. In den übrigen Ortsbezirken sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich, dies betrifft Ortsbezirke mit weniger als 500 Einwohner:innen.

IV.

Die Wahlvorschlagsträger bzw. Einzelbewerber:innen sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

V.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahlen des Verbandsgemeinderates, der Stadt- und Gemeinderäte, der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister sowie für die Wahlen der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher sind bei der/dem jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter:in oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am

Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr, ab.

VI.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Gerolstein, 08.03.2024
Die Wahlleiter:innen:
Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein
Franz-Josef Diederichs, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Basberg
Erwin Schüller, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Berlingen
Paul Becker, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Berndorf
Elmar Malburg, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Birgel
Christiane Stahl, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Birresborn
Jürgen Clemens, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Densborn
Wolfgang Schüssler, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf
Gottfried Wawers, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Duppach
Edi Schell, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Esch
Franz-Josef Hilgers, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Feusdorf
Uwe Schneider, Stadtbürgermeister der Stadt Gerolstein
Walter Schmidt, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gönnersdorf
Dirk Weicker, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hallschlag
Gabriele Braun, Stadtbürgermeisterin der Stadt Hillesheim
Josef Simons, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen
Norbert Bischof, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Jünkerath
Dietmar Johnen, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern
Leo Emondts, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kerpen
Walter Schneider, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kerschenbach
Melanie Stellmes, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Kopp
Rudolf Mathey, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lissendorf
Ewald Weidig, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mürlenbach
Egon Schommers, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Neroth
Bernhard Jüngling, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nohn
Hans-Jakob Meyer, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberbettingen
Dominik Kaiser, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich
Andreas Maus, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ormont
Helmut Britz, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Pelm
Ewald Hansen, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Reuth
Marcel Ballmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rockeskyll
Rolf Hoffmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Salm
Gottfried Hack, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Scheid
Guido Heinzen, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schüller
Harald Schmitz, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Stadtkyll
Sonja Blameuser, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Steffeln
Alois Reinarz, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Üxheim
Horst Well, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Walsdorf
Ruxandra Gericke, Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Wiesbaum