für die Wahlen des Verbandsgemeinderates, der Stadt- und Gemeinderäte und der Ortsbeiräte sowie für die Wahlen der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister, der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister und der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher
Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 31.01.2024 (Veröffentlichung am 16.02.2024) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein (33.202 Einwohner zum 30.06.2023; vgl. § 29 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz) sind 40 Ratsmitglieder zu wählen.
Bei den am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte in der Verbandsgemeinde Gerolstein sind folgende Anzahl der Ratsmitglieder zu wählen:
| Stadt / Ortsgemeinde | Einwohner (30.06.2023) | Anzahl der Ratsmitglieder |
| Basberg | 86 | 6 |
| Berlingen | 211 | 6 |
| Berndorf | 511 | 12 |
| Birgel | 448 | 8 |
| Birresborn | 1.101 | 16 |
| Densborn | 533 | 12 |
| Dohm-Lammersdorf | 207 | 6 |
| Duppach | 276 | 6 |
| Esch | 438 | 8 |
| Feusdorf | 511 | 12 |
| Stadt Gerolstein | 7.921 | 24 |
| Gönnersdorf | 466 | 8 |
| Hallschlag | 458 | 8 |
| Stadt Hillesheim | 3.198 | 20 |
| Hohenfels-Essingen | 337 | 8 |
| Jünkerath | 1.868 | 16 |
| Kalenborn-Scheuern | 394 | 8 |
| Kerpen | 464 | 8 |
| Kerschenbach | 186 | 6 |
| Kopp | 155 | 6 |
| Lissendorf | 1.148 | 16 |
| Mürlenbach | 523 | 12 |
| Neroth | 854 | 12 |
| Nohn | 466 | 8 |
| Oberbettingen | 757 | 12 |
| Oberehe-Stroheich | 320 | 8 |
| Ormont | 361 | 8 |
| Pelm | 963 | 12 |
| Reuth | 186 | 6 |
| Rockeskyll | 271 | 6 |
| Salm | 321 | 8 |
| Scheid | 121 | 6 |
| Schüller | 296 | 6 |
| Stadtkyll | 1.532 | 16 |
| Steffeln | 630 | 12 |
| Üxheim | 1.367 | 16 |
| Walsdorf | 914 | 12 |
| Wiesbaum | 638 | 12 |
Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Ortsbeiräte sind entsprechend den Regelungen der Hauptsatzungen folgende Anzahlen der Ortsbeiratsmitglieder zu wählen:
| Ortsbezirk | Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder |
| Gerolstein-Bewingen | 3 |
| Gerolstein-Büscheich | 3 |
| Gerolstein-Gees | 3 |
| Gerolstein-Hinterhausen | 3 |
| Gerolstein-Lissingen | 3 |
| Gerolstein-Michelbach | 3 |
| Gerolstein-Müllenborn | 3 |
| Gerolstein-Oos | 3 |
| Gerolstein-Roth | 3 |
| Hillesheim-Bolsdorf | 3 |
| Hillesheim-Niederbettingen | 3 |
| Stadtkyll-Schönfeld | 6 |
| Üxheim-Ahütte | 5 |
| Üxheim-Heyroth | 3 |
| Üxheim-Leudersdorf | 5 |
| Üxheim-Niederehe | 5 |
In den Ortsbezirken Kerpen-Loogh, Steffeln-Auel, Walsdorf-Zilsdorf und Wiesbaum-Mirbach sind gemäß Hauptsatzungen keine Ortsbeiräte zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahlen des Verbandsgemeinderates sowie der Stadt- und Gemeinderäte dürfen höchstens die zweifache Anzahl der zu wählende Ratsmitglieder (lt. Ziffer I) an Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Dabei kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Für die Wahl der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister sowie der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister kann nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Die Wahlvorschläge zu den Stadt- / Gemeinderäten und für die Wahlen der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister sowie der Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister müssen in den nachfolgend genannten Städten und Ortsgemeinden von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften je Stadt bzw. Ortsgemeinde lautet wie folgt:
| Stadt / Ortsgemeinde | Einwohner | Anzahl Unterstützungsunterschriften |
| Verbandsgemeinde | 33.202 | 150 |
| Berndorf | 511 | 25 |
| Birresborn | 1.101 | 30 |
| Densborn | 533 | 25 |
| Feusdorf | 511 | 25 |
| Stadt Gerolstein | 7.921 | 60 |
| Stadt Hillesheim | 3.198 | 40 |
| Jünkerath | 1.868 | 30 |
| Lissendorf | 1.148 | 30 |
| Mürlenbach | 523 | 25 |
| Neroth | 854 | 25 |
| Oberbettingen | 757 | 25 |
| Pelm | 963 | 25 |
| Stadtkyll | 1.532 | 30 |
| Steffeln | 630 | 25 |
| Üxheim | 1.367 | 30 |
| Walsdorf | 914 | 25 |
| Wiesbaum | 638 | 25 |
Für diese Wahlen darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach§ 16 Abs. 3 oder die Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. In den hier nicht aufgeführten Ortsgemeinden sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich; dies betrifft Ortsgemeinden mit weniger als 500 Einwohner:innen.
III.
Für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
In einem Wahlvorschlag für die Wahlen der Ortsbeiräte der Ortsbezirke dürfen höchstens die zweifache Anzahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder (lt. Ziffer I) an Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Dabei kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Für den Ortsbezirk Lissingen müssen die Wahlvorschläge von 25 Personen unterzeichnet sein, die zur Wahl des Ortsbeirates wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Für diese Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder die Einzelbewerber nach § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. In den übrigen Ortsbezirken sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich, dies betrifft Ortsbezirke mit weniger als 500 Einwohner:innen.
IV.
Die Wahlvorschlagsträger bzw. Einzelbewerber:innen sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
V.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahlen des Verbandsgemeinderates, der Stadt- und Gemeinderäte, der Stadtbürgermeisterinnen / Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister sowie für die Wahlen der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher sind bei der/dem jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter:in oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am
Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr, ab.
VI.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).