Wer noch keinen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 gestellt hat, sollte dies jetzt tun. Die Anmeldefrist endet am 15. März 2024.
Die Anträge wurden von den Schulen bereits an alle Schüler:innen ausgehändigt. Wer noch kein Antragsformular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten, bei der Verbandsgemeinde erfragen oder unter
herunterladen. Die Lernmittelfreiheit und auch die entgeltliche Schulbuchausleihe muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden, auch wenn sich an den Lernmitteln nichts ändert, wie z. B. Wiederholer einer Klasse.
Unter die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Gerolstein fallen folgende Schulen:
Es gibt 2 Arten der Schulbuchausleihe:
1. Die Ausleihe ohne Gebühr auf Antrag, ist für Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen beziehen. Eltern, die noch der der Ausleihe ohne Gebühr teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis spätestens 15.03.2024 mit den entsprechenden Nachweisen bei der Verbandsgemeinde Gerolstein einreichen.
2. Die Ausleihe gegen Gebühr: Die entgeltliche Ausleihe findet in der Zeit vom 17.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024 statt. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 16.05.2024 verteilt. Weitere Informationen hierzu erfolgen zeitnah.
Die Rückgabe der Bücher aus dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt ab dem 01.07.2024. Die genauen Termine werden frühzeitig mit Ausgabe der Rücknahmescheine bekannt gegeben.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung: