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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 9/2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Informationen für Grundstückseigentümer

Seit dem Jahreswechsel erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer deutschlandweit ihre neuen Grundsteuerbescheide.

Hintergrund: Im Rahmen der Grundsteuerreform mussten Grundbesitzer bis Ende Oktober 2022 Angaben zu ihrem Eigentum machen. Ausgehend davon haben die Finanzämter neue Steuermesszahlen für die Grundstücke festgelegt, die seit dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags wurden den Eigentümern bereits durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit der Grundsteuer werden beispielsweise Straßen, Gemeindehäuser, Friedhöfe, Kindertagesstätten sowie Sport- und Spielplätze unterhalten oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert.

Auch die Grundstücksbesitzer in der Verbandsgemeinde Gerolstein erhalten seit Dezember 2024 bis März 2025 ihre neuen Grundsteuerbescheide.

In diesem Zeitraum legen die Stadt- bzw. Gemeinderäte der Verbandsgemeinde die jeweilige Grundsteuer fest, sprich, sie entscheiden über die Hebesätze der Grundsteuer A und Grundsteuer B für ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde. Auf dieser Basis gehen die Bescheide dann ortsweise an die Grundstückbesitzer raus. Die Versandtermine werden im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ in der jeweiligen Ortsrubrik frühzeitig veröffentlicht.

Hinweise zur Zahlung

Überweisen Sie die Steuer bitte zum im Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeitsterminen unter Angabe des im Bescheid angeführten Kassenzeichens. Sollten Sie bisher einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer bei Ihrer Bank eingerichtet haben, stornieren Sie diesen und erteilen stattdessen bitte ein SEPA-Lastschriftmandat.

Kontakt bei Rückfragen

Das Team Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer). Sie erreichen die Ansprechpartner während der Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung).

  • Tel. 06591 13-1800
  • E-Mail: steuern@gerolstein.de

Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.

Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.