im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffene/r: | Violetta Ciekanska, geb. am 05.08.1974 |
| letzte bekannte Anschrift: | Koblenzer Straße 18, 54584 Jünkerath |
| Datum des Schreibens: | 07.01.2026 |
| Kassenzeichen: | 17-173283-1000-001. |
Das Schriftstück kann von Betroffenen oder von einer durch bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein (Zimmer 216). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.