7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“, Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 27.01.2023 in der Wochenzeitung „Et Bletchen – Zwischen Kyll und Römermauer“ öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte sodann im Zeitraum vom 06.02.2023 bis 10.03.2023. Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch den Verbandsgemeinderat Speicher am 07.12.2023 einer Abwägung unterzogen.
Abgrenzung:
Der räumliche Geltungsbereich dieser Teilfortschreibung bezieht sich auf Flächen in den Gemarkungen Herforst, Hosten, Orenhofen, Preist und Spangdahlem. Insgesamt sollen an 6 Standorten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) bauleitplanerisch entwickelt werden:
| Gemarkung Herforst | (11,9 ha) |
| Gemarkung Hosten | (10,0 ha) |
| Gemarkung Orenhofen – Nord | (7,7 ha) |
| Gemarkung Orenhofen – Süd | (7,9 ha) |
| Gemarkung Preist | (8,8 ha) |
| Gemarkung Spangdahlem | (14,5 ha) |
Ziel und Zweck der Fortschreibung:
Ziel der Fortschreibung ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Grundlagen im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Speicher zur Errichtung von PV-FFA an den o. a. Standorten.
In der Verbandsgemeinde Speicher wird von den Firmen GP JOULE GmbH (86647 Buttenwiesen), WES Green GmbH (54343 Föhren) und WI Energy GmbH (54296 Trier) die Errichtung von erdgebundenen großflächigen PV-FFA beabsichtigt. Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Speicher sind die betroffenen Gebiete als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Geplant ist nun die Änderung hin zu „Sonderbauflächen für Photovoltaik“.
Die geplanten PV-FFA genießen keine Privilegierung nach § 35 BauGB. Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen PV-FFA auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ist daher die Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit der entsprechenden Darstellung als Sonderbaufläche sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen mit Ausweisung von Sondergebieten (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO durch die jeweiligen Ortsgemeinden.
Aufgrund der technischen und energiewirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich Stromerzeugung aus PV-Anlagen finden sich vermehrt Bestrebungen, große PV-Anlagen auf Freiflächen zu errichten, sowohl im Kontext der Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als auch außerhalb dieses Förderrahmens durch den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge zwischen den Betreibern von PV-Anlagen und Stromkunden (beispielsweise aus Industrie, Energieversorger, etc.). Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Dringlichkeit zur Umstellung des Energieversorgungssystems bzw. der Abkehr von fossilen Brennstoffen stellt dies grundsätzlich eine positive Entwicklung dar. Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien.
Im Hinblick auf raumordnerische, städtebauliche und naturschutzfachliche Belange (u. a. Landschaftsbild) sowie der Gewährleistung einer geordneten Entwicklung in der Agrarstruktur hat der Verbandsgemeinderat bereits am 10.11.2020 einen flächendeckenden Steuerungsrahmen für das gesamte Verbandsgemeindegebiet beschlossen. Mit Hilfe der Festlegung von Ausschlusskriterien soll der weitere Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem definierten Rahmen gesteuert werden. Dieser Steuerungsrahmen wurde bei der Planung der o. g. Anlagenstandorte zu Grunde gelegt.
Offenlagebeschluss:
In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat Speicher u. a. beschlossen, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Entwürfe – bestehend aus Planzeichnung, Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) sowie weiterer Unterlagen – werden in der Zeit von
Montag, den 15.01.2024 bis einschließlich
Donnerstag, den 15.02.2024
unter
| - | Bürgerservice |
| - | Bauleitplanung |
| - | Flächennutzungsplan |
oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/
im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Entwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Umweltrelevante Informationen für die Offenlage
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen liegen vor:
| - | Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander sowie auf das europäische Netz „Natura 2000“. |
| - | Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Speicher (2005) mit Teilfortschreibung Windenergie (2017) |
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen (z.T. mit Verweis auf die Stellungnahmen und die Ergebnisse der Vereinfachten raumordnerischen Prüfungen gemäß § 18 LPlG i. V. m. § 16 ROG) eingegangen:
Natur- und Landschaftsschutz
| - | Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 1, Forstverband / Jagdgenossenschaften) vom 09.03.2023 |
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| (Hinweise zu angrenzenden Waldbeständen, Nutzung der Wege, Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände und Hinweise zu Auswirkungen auf die Ausübung der Jagd sowie möglicher Einnahmeverluste und Ausgleichsverpflichtungen) |
| - | Stellungnahme des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau e. V. vom 14.03.2023 |
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| (Hinweise zu Auswirkungen auf die Ausübung der Jagd) |
| - | Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 06.03.2023 |
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| (Hinweis auf Eingrünung der Anlagen) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.03.2023 |
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| (Hinweise zu vertraglichen Rückbauverpflichtungen, Verweis auf Stellungnahmen des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftspflege aus den vereinfachten raumordnerischen Prüfungen mit Anforderungen an die Bauleitplanung, Hinweise zur Berücksichtigung von Planungshinweisen und Maßnahmen im Bebauungsplanverfahren, Hinweise zu avifaunistischen Untersuchungen und rezenten Änderungen des BNatSchG) |
| - | Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 28.02.2023 |
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| (Hinweise zur Begrünung/Bepflanzung des Plangebietes) |
| Wasser / Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.03.2023 |
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| (Hinweise zu Freiflächen zur Sicherung natürlicher Ressourcen in Herforst, zu Gewässern, Wasserschutzgebieten und zur Entwässerung) |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft / Abfallwirtschaft / Bodenschutz vom 01.03.2023 |
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| (Hinweise zu Wasserschutzgebieten, zu Oberflächengewässern, zur Starkregenvorsorge und zum Oberflächenabfluss) |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |
| - | Autobahn GmbH des Bundes vom 08.03.2023 |
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| (Hinweise zu möglichen Blendwirkungen) |
| - | Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 28.02.2023 |
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| (Hinweise zu möglichen Blendwirkungen) |
| Boden und Geologie | |
| - | Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 06.03.2023 |
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| (Hinweis zur Rohstoffsicherungsfläche in Herforst) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.03.2023 |
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| (Hinweise zu Rohstoffsicherungsflächen in Herforst) |
| - | Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau RLP vom 10.03.2023 |
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| (Hinweise zu Bergwerksfeldern und zur Rohstoffsicherungsfläche in Herforst) |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft / Abfallwirtschaft / Bodenschutz vom 01.03.2023 |
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| (keine Bedenken gegenüber der Planung aus bodenschutzrechtlicher Sicht) |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Mainz vom 10.03.2023 |
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| (Hinweise auf Wegekreuz am Standort Spangdahlem) |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Außenstelle Trier vom 07.03.2023 |
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| (Hinweise zu archäologischen Fundstellen innerhalb der Änderungsbereiche) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.03.2023 |
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| (Hinweise zu Kulturdenkmälern) |
| Landwirtschaftliche Belange | |
| - | Stellungnahme des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau e. V. vom 14.03.2023 |
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| (Hinweise auf die Auswirkungen auf die Agrarstruktur) |
| - | Stellungnahme des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum vom 09.02.2023 |
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| (Verweis auf Stellungnahmen aus den vereinfachten raumordnerischen Prüfungen: Hinweise auf mögliche Betroffenheit von Betrieben und Beteiligung der Landwirte) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.03.2023 |
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| (Hinweise zu Auswirkungen auf die Agrarstruktur und auf mögliche Betroffenheit von Betrieben) |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP vom 28.02.2023 |
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| (Hinweise zur Betroffenheit guter Standorte für die landwirtschaftliche Nutzung und zu Auswirkungen auf die wirtschaftenden Betriebe sowie die Agrarstruktur) |
| Themenübergreifend | |
| - | Stellungnahme der Planungsgemeinschaft der Region Trier vom 23.02.2023 |
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| (Verweis auf die Ergebnisse der vereinfachten raumordnerischen Prüfungen für die geplanten Standorte: Hinweise auf mögliche Betroffenheit von landwirtschaftlichen Betrieben und zur Agrarstruktur, zur Rohstoffsicherungsfläche, zum Immissionsschutz/Blendwirkungen, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, zur Entwässerung, zu Wasserschutzgebieten und zu archäologischen Fundstellen) |
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 15.02.2024 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 HS. 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte bzw. nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung sind.
Ergänzend wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Abbildung 1: 7. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Gesamtplan
Abbildung 2: Herforst
Abbildung 3: Hosten
Abbildung 4: Orenhofen Nord
Abbildung 5: Orenhofen Süd
Abbildung 6: Preist
Abbildung 7: Spangdahlem