Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
13.03.2023 bis einschließlich 21.03.2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsicht offen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache gebeten.