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Ausgabe 10/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Orenhofen

Am Dienstag, dem 18.02.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Schmitz im Beisein von Bürgermeister Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Orenhofen statt.

Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern

Nach Ausscheiden des Ratsmitgliedes Matthias Zahnen und Tod von Rainer Schneider werden Richard Schmitt und Aaron Fey von Ortsbürgermeister Schmitz als neue Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag verpflichtet.

Wahl neuer Ausschussmitglieder bzw. neue stellvertretende Ausschussmitglieder für folgende Ausschüsse:

a) Hauptausschuss und Ausschuss für Jugend, Senioren, Sport und Kultur

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Ausschuss für Bauen, Dorferneuerung, Natur- und Umweltschutz

d) Schulträgerausschuss

In offener Abstimmung werden

a)

Ratsmitglied Richard Schmitt zum Mitglied und das Ratsmitglied Aaron Fey zum stellvertretenden Mitglied des Hauptausschusses und Ausschusses für Jugend, Senioren, Sport und Kultur der Ortsgemeinde Orenhofen

b)

das Ratsmitglied Richard Schmitt zum Mitglied und das Ratsmitglied Aaron Fey zum stellvertretenden Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Orenhofen.

c)

das Ratsmitglied Richard Schmitt und das Ratsmitglied Aaron Fey zu Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Dorferneuerung, Natur- und Umweltschutz der Ortsgemeinde Orenhofen

d)

das Ratsmitglied Richard Schmitt zum stellvertretenden Mitglied des Schulträgerausschusses der Ortsgemeinde Orenhofen gewählt.

Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat die Übertragung von Haus-haltsansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO für folgende Maßnahmen beschlossen:

- Dach, Fußboden der Eifellandhalle

- Brunnenpumpe

- Planungen Kita-Neubau.

Haushaltsplan und -satzung der Ortsgemeinde Orenhofen sowie der Jagdgenossenschaft Orenhofen für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Orenhofen sowie der Jagdgenossenschaft Orenhofen für das Haushaltsjahr 2025 wurde beschlossen.

6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028;

Kommunale Abnahmestellen der Ortsgemeinde Orenhofen

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Orenhofen ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Orenhofen vorzunehmen.

Die Ortsgemeinde verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen und den Strom von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit zu beziehen. Der Ortsgemeinderat legte fest. dass „Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote“ geliefert werden soll.

Änderung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot an der Grundschule Orenhofen

Der Ortsgemeinderat hat die Änderung der Betreuungsordnung für die Grundschule Orenhofen rückwirkend ab 01.01.2025 beschlossen.

Folgende Elternbeiträge werden festgesetzt:

-

ganzer Betreuungsplatz (5 Wochentage)

89 €/Monat.

-

tageweise Betreuung (max. 3 Tage/Woche)

59 €/Monat

-

tageweise Betreuung (max. 2 Tage/Woche)

45 €/Monat.

Für die Mittagsverpflegung wird ein Beitrag von 5,25 €/Mittagessen festgesetzt.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen;

Sponsoringvertrag zwischen der Ortsgemeinde Orenhofen und Westenergie AG, Essen

Die Firma Westenergie AG beabsichtigt mit der Ortsgemeinde Orenhofen einen Sponsoringvertrag zur Unterstützung des traditionellen Winterverbrennens/ “Strohhütt“ am 09.03.2025 abzuschließen. Der Ortsgemeinderat Orenhofen stimmte gem. § 94 Abs. 3 GemO dem Sponsoringvertrag zu.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten;

Grundsatzbeschluss über den möglichen Verkauf des Bürgerhauses Orenhofen

Das Bürgerhaus weist mittlerweile einen erheblichen Sanierungsbedarf im Hinblick auf die Fassade, energetische Defizite, Installationen und Wärmetechnik auf. Die Kosten hierfür sind nicht abzuschätzen und können vermutlich nicht durch spätere Mieteinnahmen refinanziert werden.

Der Ortsgemeinderat hat sich in der Sitzung eingehend beraten und steht grundsätzlich einem Verkauf des Bürgerhauses positiv gegenüber; allerdings darf hierdurch nicht der Schulbetrieb im hinteren Bereich des Grundstücks beeinträchtigt werden.