Ab dem 01.01.2026 gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
| • | Bauanträge und Bauvoranfragen sind nicht mehr bei der Verbandsgemeinde Speicher, sondern ausschließlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Bauaufsichtsbehörde) einzureichen. |
| • | Bauanträge im Freistellungsverfahren sind weiterhin bei der Verbandsgemeinde Speicher einzureichen. |
Ansprechpartner in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher:
Anika Clemens, 06562 64 43,
a.clemens@vg-speicher.de