Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.10.2023 öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte anschließend im Zeitraum vom 23.10.2023 bis 22.11.2023. Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch den Ortsgemeinderat Orenhofen am 27.02.2024 einer Abwägung unterzogen.
Abgrenzung:
Das künftige Plangebiet befindet sich süd-westlich der bebauten Ortslage von Orenhofen (ca. 1,1 km Entfernung). Im Norden wie im Westen grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. vereinzelte Gehölzstrukturen. Vom Westen bis Süden wird es durch die bewaldeten Hangflächen des Kylltals begrenzt, vom Süden bis Osten durch den Schulersgraben und dessen Gehölzstrukturen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 7,8 ha folgende Grundstücke:
Gemarkung Orenhofen, Flur 30:
Flurstücke Nr.12 (teilw.), 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, und 37 (teilw.).
Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Die WES Green GmbH aus 54343 Föhren beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,70 m bis 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,50 m über Geländeniveau. Die Unterbringung der technischen Infrastruktur (z. B. Trafostation, Zentralwechselrichter) wird in Kompaktstationen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,50 m erfolgen. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.
Da PV-FFA im Außenbereich – zumindest an der hier vorgesehenen Stelle – nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Orenhofen Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Orenhofen seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren fortgeschrieben.
Offenlagebeschluss:
In seiner Sitzung am 27.02.2024 hat der Ortsgemeinderat Orenhofen u. a. beschlossen, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Entwürfe zum Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) sowie weitere Unterlagen – werden in der Zeit von
Montag, den 25.03.2024 bis einschließlich
Freitag, den 26.04.2024
unter
oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Entwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können abgerufen bzw. eingesehen werden:
- Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander sowie auf das europäische Netz „Natura 2000“.
| - | Anhang zum UB: Kurzbericht zur Brutvogelkartierung (Heyne, 2022) |
| - | Anhang zum UB: Karte „Biotoptypen“ |
| - | Anhang zum UB: Ausgleichskonzept „Feldlerche“ |
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen:
Natur- und Landschaftsschutz
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.11.2023 |
(Hinweise zu Einsaat der Fläche, Hinweise zur Brutvogelkartierung, Hinweise zu betroffenen Biotoptypen innerhalb des Plangebietes, Hinweise zur Höhe der Zaunanlage, Hinweise zur Durchlässigkeit der Zaunanlage für Kleintiere, Hinweise zum Mindestabstand zwischen den Modulreihen, Hinweise zu artenschutzrechtlichen Belangen, Hinweise zur Sicherung der externen Kompensationsflächen und –maßnahmen, Hinweise zum Kompensationsverzeichnis des Landes (KSP)
| Wasser / Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.11.2023 |
| (Hinweise zur Starkregengefährdung, Hinweise zum Wasserschutzgebiet „Daufenbach“) | |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft / Abfallwirtschaft / Bodenschutz vom 21.11.2023 |
| (Hinweise zum Wasserschutzgebiet „Daufenbach“, zur Starkregenvorsorge und zum allgemeinen Bodenschutz) | |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.11.2023 |
| (Hinweise zu einem Premiumwanderweg entlang des Plangebietes) | |
| Boden und Geologie | |
| - | Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau RLP vom 15.11.2023 |
| (Hinweise zu einem betroffenen Bergwerksfeld, zu Bergbau, Boden und Baugrund und das Geologiedatengesetz) | |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Außenstelle Trier vom 15.11.2023 |
| (Hinweise zu archäologischen Fundstellen innerhalb des geplanten Sondergebietes) | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.11.2023 |
| (allgemeine Hinweise zum Denkmalschutz) | |
| Landwirtschaftliche Belange | |
| - | Stellungnahme des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum vom 26.10.2023 |
| (Hinweis auf mögliche Betroffenheit von Betrieben) | |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP vom 21.03.2023 |
| (Hinweise zu Auswirkungen auf die Agrarstruktur und auf mögliche Betroffenheit von Betrieben) | |
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 26.04.2024 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 HS. 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte bzw. nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung sind.
Abbildung
Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Solarpark Am Johannisgraben“
Abbildung 2: Darstellung Geltungsbereich in topographischer Karte