Titel Logo
Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

7. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Speicher

vom 25. Februar 2025

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

§ 7 Abs. 2 enthält folgende neue Fassung:

Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 60,00 €.

Art. 2

§ 8 enthält folgende neue Fassung:

(1)

Die Mitglieder Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 60,00 €.

(2)

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 Absatz 3 bis 6 entsprechend.

Art. 3

Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Speicher, den 25. Februar 2025
gez. Konrad
Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, den 25. Februar 2025
gez. Konrad
Bürgermeister