Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 7 Abs. 2 enthält folgende neue Fassung:
Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 60,00 €.
§ 8 enthält folgende neue Fassung:
| (1) | Die Mitglieder Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 60,00 €. |
| (2) | Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 Absatz 3 bis 6 entsprechend. |
Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.