Am Dienstag, dem 25.02.2025 fand unter Vorsitz von Stadtbürgermeisterin Birthe Thomsen im Beisein von Bürgermeister Konrad eine Sitzung des Stadtrates Speicher statt.
Haushaltsplan und -satzung der Stadt Speicher und der Jagdgenossenschaft Speicher für das Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Speicher sowie der Jagdgenossenschaft Speicher für das Haushaltsjahr 2025 wurde beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege in der Stadt Speicher
Der Stadtrat Speicher stimmte dem als Anlage vorgelegten Entwurf der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege in der Stadt Speicher zu.
Beseitigung von Stolperfallen durch ausuferndes Wurzelwerk gemeindlicher Bäume innerhalb der Ortslage;
Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise
Der Beschluss wurde vertagt.
6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028;
Kommunale Abnahmestellen der Stadt Speicher
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Speicher ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Stadtrat Speicher hat das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt Speicher vorzunehmen.
Die Stadt Speicher verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen und den Strom von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit zu beziehen.
Der Stadtrat legte fest. dass „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ geliefert werden soll.
Vergaben;
Tiefbauarbeiten zur Gründung und Befestigung der Aufstellfläche für die Rundbogenhalle auf dem Bauhof der Stadt Speicher
Der Stadtrat hat die Herstellung und Befestigung der Aufstellfläche für die Rundbogenhalle auf dem Gelände des Bauhofes mittels Verbundsteinpflaster und Beton- Blocksteinfundamenten beschlossen.
Den Auftrag erhält die die Fa. Innen & Außen Bau Bernd Pfeiffer zum Angebotspreis i. H. v. 10.907,62 € (brutto). Die Beauftragung erfolgt erst nach Sicherstellung der Finanzierung.
Vergaben;
Umsetzung Kompensationsmaßnahmen Bebauungsplan „Lauerwiese2 Planungsleistungen zur Ermittlung einer geeigneten Ersatzfläche für den außergebietlichen Ausgleich
Der Stadtrat beschloss zunächst zu überprüfen, ob eine Teilfläche der Parzelle Gemarkung Speicher Flur 32, Nr. 60 als adäquate Ausgleichsfläche geeignet ist. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, ist ein Planungsbüro für Umweltplanung und Landschaftsarchitektur, zur Ermittlung und Bewertung einer Ersatzfläche für den außergebietlichen Ausgleich, zum v. g. Bebauungsplan zu beauftragen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, falls erforderlich, ein entsprechendes Angebot einzuholen. Stadtbürgermeisterin Thomsen wurde ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Nach Auswertung wird die Verwaltung beauftragt, mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm die Umsetzung auf der neuen Ausgleichsfläche abzustimmen.
4. Bündelausschreibung Erdgas;
Kommunale Abnahmestellen der Stadt Speicher
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Speicher ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Stadtrat Speicher hat das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt Speicher vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.
Die Stadt verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Stadt verpflichtete sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Der Stadtrat legte fest. dass „Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen“ geliefert werden soll.
Vergaben;
Bepflanzung Kreisel „Lermesbrück“
Der Stadtrat beschloss, den Auftrag zum Austausch des Mutterbodens an die Firma Schmitt Bau GmbH aus Speicher zu einem Angebotspreis i. H. v. 11.662,- € (brutto) zu erteilen.
Des Weiteren erteilte der Stadtrat den Auftrag zur Lieferung der Pflanzen für den Verkehrskreisel an die Fa. Hoffmann Grünanlagenbau GmbH, Wittlich zu einem Schätzpreis i. H. v. 2.583,25 € (brutto). Die Bepflanzung erfolgt in Eigenleistung durch den Stadtrat.