Alle jungen Erwachsenen haben einen Anspruch auf Jugendberatung (§ 11 SGB VIII)! Der Beratungsanspruch bezieht sich auf die Zielgruppe der Mobilen Jugendarbeit (bis 27 Jahre). Themen können dabei vielfältig sein und im Grunde genommen alles was euch wichtig erscheint. Die Alten, die Schule oder das Aufwachsen nervt? Du möchtest etwas über deine Rechte erfahren? Sprich mit mir darüber. Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht, d.h. dein Geheimnis ist bei mir sicher. Auch eine Beratung per Chat ist möglich.
Wichtig! Der Beratungsanspruch richtet sich an junge Erwachsene, der Beratungsanspruch für Eltern wird durch das Jugendamt (ASD) erfüllt. Die Mobile Jugendarbeit fungiert hierbei als Schnittstelle.