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Ausgabe 15/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen

Am Donnerstag, dem 27.03.2025 fand unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Gerd Schmitt eine Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen statt.

Ortsbürgermeister Schmitt ehrte vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Ratsmitglieder und ehemaligen Ratsmitglieder für ihre langjährige kommunalpolitische Tätigkeit:

Torsten Heinz

20 Jahre

Johannes Müller

20 Jahre

Matthias Heinz

30 Jahre

Ihnen wurde eine Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes überreicht.

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Ortsbürgermeister Schmitt verpflichtete die gewählten Ratsmitglieder

Viktoria Weyers

Patric Steinmetz

vor ihrem Amtseintritt namens der Ortsgemeinde Beilingen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses und Wahl der Mitglieder und Stellvertreter

Der Ortsgemeinderat hat in offener Abstimmung nachstehende Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt:

Mitglied

Viktoria Weyers

Michael Heinz

Sebastian Etten

Stellvertreter

Marcus Mohr

Martin Leinen

Patric Steinmetz

4. Änderung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilingen vom 06.08.2009

Der Ortsgemeinderat beschloss, die derzeitigen Wertgrenzen zur Verfügung von Gemeindevermögen bzw. zur Vergabe von Aufträgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch den Ortsbürgermeister von 500,- € auf 2.500,- € im Einzelfall anzuheben.

Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat die Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO für folgende Maßnahmen beschlossen:

-

Spielplatz

-

Gemeindestraßen

-

Öffentliches Grün

-

Gemeindehaus.

6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028; Kommunale Abnahmestellen der Ortsgemeinde Beilingen

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Beilingen ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Der Ortsgemeinderat Beilingen hat das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Beilingen vorzunehmen.

Die Ortsgemeinde verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen und den Strom von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit zu beziehen. Der Ortsgemeinderat legte fest, dass „Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote“ geliefert werden soll.