Am Donnerstag, dem 27.03.2025 fand unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Gerd Schmitt eine Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen statt.
Ortsbürgermeister Schmitt ehrte vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Ratsmitglieder und ehemaligen Ratsmitglieder für ihre langjährige kommunalpolitische Tätigkeit:
| Torsten Heinz | 20 Jahre |
| Johannes Müller | 20 Jahre |
| Matthias Heinz | 30 Jahre |
Ihnen wurde eine Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes überreicht.
Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Ortsbürgermeister Schmitt verpflichtete die gewählten Ratsmitglieder
Viktoria Weyers
Patric Steinmetz
vor ihrem Amtseintritt namens der Ortsgemeinde Beilingen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses und Wahl der Mitglieder und Stellvertreter
Der Ortsgemeinderat hat in offener Abstimmung nachstehende Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt:
Mitglied
Viktoria Weyers
Michael Heinz
Sebastian Etten
Stellvertreter
Marcus Mohr
Martin Leinen
Patric Steinmetz
4. Änderung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilingen vom 06.08.2009
Der Ortsgemeinderat beschloss, die derzeitigen Wertgrenzen zur Verfügung von Gemeindevermögen bzw. zur Vergabe von Aufträgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch den Ortsbürgermeister von 500,- € auf 2.500,- € im Einzelfall anzuheben.
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat die Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO für folgende Maßnahmen beschlossen:
| - | Spielplatz |
| - | Gemeindestraßen |
| - | Öffentliches Grün |
| - | Gemeindehaus. |
6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028; Kommunale Abnahmestellen der Ortsgemeinde Beilingen
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Beilingen ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Ortsgemeinderat Beilingen hat das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Beilingen vorzunehmen.
Die Ortsgemeinde verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen und den Strom von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit zu beziehen. Der Ortsgemeinderat legte fest, dass „Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote“ geliefert werden soll.