Unter Vorsitz von Bürgermeister Konrad fand am 10. April 2025 eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Speicher im Großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher statt.
Wahl einer/eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung
Der Verbandsgemeinderat Speicher wählte in offener Wahl Frau Sonja Thome aus Spangdahlem zur kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Verbandsgemeinde Speicher. Die Wahlzeit endet gleichzeitig mit der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates im Jahr 2029.
Die monatliche Aufwandsentschädigung wurde auf 80,00 € festgesetzt darüber hinaus werden keine weiteren Entschädigungen, insbesondere Sitzungsgelder, gezahlt. Der Verbandsgemeinderat stimmte der entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe zu.
8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher;
Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel Kapellenstraße Speicher
a. Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschluss
b. Billigung des Vorentwurfs
c. Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
Das Gremium beschloss die Aufstellung bzw. Einleitung der 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher zum Thema „Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel in der Kapellenstraße Speicher“.
Die Vorentwurfsunterlagen zur 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher zum Thema „Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel in der Kapellenstraße Speicher“ wurden gebilligt.
Der Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde zugestimmt. Diese werden gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB gleichzeitig durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet bzw. öffentliche Auslegung durchgeführt.
Landesförderung „Regionales Zukunftsprogramm“
Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützt. Das Förderprogramm zielt darauf ab, Regionen in ihren spezifischen Stärken zu fördern und gleichzeitig die Herausforderungen vor Ort anzupacken.
Der Verbandsgemeinde Speicher steht hierfür ein Gesamtbudget i. H. v. 1.467.208,14 € zur Verfügung.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, dass eine finanzielle Beteiligung durch eine Weiterleitung von Mitteln an die Ortsgemeinden erfolgen soll.
Die Aufteilung des Gesamtbudgets erfolgt anhand des vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels „Einwohner mit Hauptwohnsitz“ mit Stichtag 28.02.2025.
In die Förderantragstellung werden nachfolgende 3 Projekte auf Verbandsgemeindeebene mit aufgenommen, was zur Folge hat, dass sich das für die Ortsgemeinden zur Verfügung stehende Förderbudget entsprechend reduziert:
| a. | Grundschule Spangdahlem: Innenjalousien zum Pausenhof (Kostenschätzung: 14.000,00 €) |
| b. | 3-Feld-Sporthalle Speicher: Instandsetzung Lüftungsanlage (Kostenschätzung: 20.000,00 €) |
| c. | Grundschule Speicher: UV-Schutz Fenster Turnhalle (Kostenschätzung: 14.000,00 €) |
Sollte das Förderbudget in einer Ortsgemeinde nicht komplett ausgeschöpft werden, so wird dieser Restbetrag nochmals auf die restlichen Ortsgemeinden verteilt. Sollte am Ende immer noch ein Restförderbetrag übrig sein, so steht dieser auf Verbandsgemeindeebene zur Verfügung, um neben den 3 Projekten ggfls. weitere Maßnahmen in den Förderantrag aufzunehmen. In Anbetracht der Antragsfristen wird folgender zeitlicher Fahrplan empfohlen:
| a. | Beschlussfassung der Ortsgemeinderäte über die Maßnahmen bis spätestens zum 30.06.2025 |
| b. | Verteilung der Restfördersumme und Benennung weiterer Maßnahmen im Zeitraum 01.07. – 31.07.2025 |
Da die prozentuale Aufteilung des jeweiligen Gesamtbudgets auf Kapitel I, II und III auf Verbandsgemeindeebene zu vergeben ist, wird folgende Aufteilung empfohlen:
| a. | 55 % auf Kapitel I |
| b. | 30 % auf Kapitel II |
| c. | 5 % auf Kapitel III |
Vorrangig sollten Maßnahmen umgesetzt und gefördert werden, die bereits im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Auf diese Weise kann ein bestehendes Defizit reduziert und die Haushaltslage nachhaltig verbessert werden.
8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Speicher vom 06. August 2009
Der Rat beschloss, die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Speicher vom 06. August 2009. Es wurden Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige sowie für Beauftragte der Verbandsgemeinde neu geregelt.
6. Bündelausschreibung Strom 2026 – 2028;
Kommunale Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Speicher
Das Gremium beauftragte die KNE AöR mit der Durchführung der europaweiten öffentlichen Ausschreibung des Strombedarfs 2026 für die kommunalen Liegenschaften der Verbandsgemeinde Speicher. Zur Erreichung bilanzieller Klimaneutralität soll ausschließlich Strom aus regionalen erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) beschafft werden.
Bürgermeister Konrad wurde zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.
Vergaben;
Planungsleistungen für eine Konzeptplanung zur Vermeidung und Reduzierung zukünftiger Hochwasser- und Starkregenschäden in der Ortslage Auw an der Kyll
Der Verbandsgemeinderat Speicher erteilt den Auftrag für Planungsleistungen für eine Konzeptplanung zur Vermeidung und Reduzierung zukünftiger Hochwasser- und Starkregenschäden in der Ortslage Auw an der Kyll an das Ing. Büro Stratec, Wittlich, zum Angebotspreis von 21.066,57 €.
Unterrichtung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten und Ehrenämtern des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Speicher im Kalenderjahr 2024
Gemäß § 119 Landesbeamtengesetz wurde der Verbandsgemeinderat über Art und Umfang der Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters im Jahr 2024 informiert.
Unterstützung bei der Einrichtung einer chirurgischen Facharztpraxis in Speicher
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Neueröffnung einer chirurgischen Facharztpraxis in Speicher finanziell zu unterstützen. Hierzu werden jeweils 1.200,00 € für 24 Monate bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass Behandlungskapazitäten für Kassenpatienten vorgehalten werden.