Unter Vorsitz von Bürgermeister Konrad fand am 18. April 2024 eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Speicher im Großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher statt.
7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“
| a) | Abwägung |
| b) | Feststellungsbeschluss |
| c) | Zustimmung zur Genehmigungsvorlage |
Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss die vorgelegten Abwägungsvorschläge.
Weiter beschloss das Gremium die 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“ einschließlich der Begründung sowie aller weiteren dazugehörigen Anlagen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“ der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Genehmigung vorzulegen. Vorher sind gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 GemO die notwendigen Zustimmungen der Ortsgemeinden sowie der Stadt Speicher einzuholen.
Umbau der ehemaligen Sozialstation in eine Schulmensa für die Grundschule Speicher;
Vorstellung der Entwurfsplanung
Der Verbandsgemeinderat nahm die vorgestellten Varianten der Entwurfsplanung zur Kenntnis und entschied sich für die Variante mit einem erweiterten Mensabereich. Hierbei soll eine Wendemöglichkeit für die Fahrzeuge zur Anlieferung der Speisen sowie die Möglichkeit der Erwärmung von mitgebrachten Mahlzeiten zusätzlich mit geprüft werden. Die Planunterlagen der beschlossenen Variante gelten als Grundlage für die Ausarbeitung der Bauantragsunterlagen. Bürgermeister Konrad wurde zur Unterzeichnung dieser Unterlagen ermächtigt.
Nutzung der zentralen Sportanlage (Sportplatz) der Verbandsgemeinde Speicher
Das Gremium beschloss, dass die aktuelle Nutzung des Sportplatzes der zentralen Sportanlage der Verbandsgemeinde Speicher durch das Bauvorhaben des Investors sowie das Planvorhaben der Stadt Speicher zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zwergweg“ nicht beeinträchtigt bzw. eingeschränkt werden darf. Auch eine künftige Vollbelegung aller Klassen- bzw. Jahrgangsstufen des genossenschaftlichen Gymnasiums Speicher müssen hierbei Berücksichtigung finden. Sollte diesbezüglich die Überarbeitung des vorliegenden Immissionsschutzgutachtens zum Bebauungsplan-Vorentwurf erforderlich sein, so ist dies spätestens im Rahmen der Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzulegen.
Der Beschluss ist als Stellungnahme der Verbandsgemeinde Speicher zu werten und der Stadt Speicher im Zuge der anstehenden frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen.
Erneuerung der Heizungsanlage St.-Marien Grundschule Speicher;
Grundsatzbeschluss zur umsetzbaren Variante sowie der Ausschreibung von Planungsleistungen
Die Verwaltung wurde ermächtigt, Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 TGA-Technische Gebäudeausrüstung in einem wettbewerbsoffenen Verfahren auszuschreiben.
Bürgermeister Konrad wurde ermächtigt, nach Prüfung der vorliegenden Angebote und Sicherstellung der Finanzierung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Vergaben;
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Der Verbandsgemeinderat Speicher bevollmächtigte Bürgermeiste Konrad mit der Beschaffung, bestehend aus der jeweiligen Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der Auftragsvergabe, folgender Feuerwehrfahrzeuge im Jahr 2024:
| Nr. | Fahrzeugtyp | Feuerwehr |
| 1. | Mehrzwecktransportfahrzeug (MZF)-3 | Speicher |
| 2. | Löschgruppenfahrzeug (LF)-10 | Herforst |
| 3. | Löschgruppenfahrzeug (LF)-10 | Orenhofen |
| 4. | Löschgruppenfahrzeug (LF)-10 | Preist |
| 5. | Löschgruppenfahrzeug (LF)-10 | Spangdahlem |
| 6. | Hubrettungsfahrzeug (HRF)-23 /Drehleiter | Speicher |
| 7. | Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug(HLF)-10 | Speicher |
| 8. | Mehrzwecktransportfahrzeug (MZF)-1 | Spangdahlem |
Die jeweilige Auftragsvergabe muss dabei an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen.
Die Auftragsvergabe für das MZF-3 der Freiwilligen Feuerwehr Speicher beinhaltet auch die Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Vergaben;
Feuerwehrgerätehäuser Beilingen, Herforst, Orenhofen, Preist und Spangdahlem
Auftragsvergabe für Planungs- und Bauleistungen
Mitteilung des aktuellen Sachstands
Der Verbandsgemeinderat beschloss wie folgt:
Die baulichen Veränderungen bzw. erforderlichen Anbauten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestbestimmungen (Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz), an den Feuerwehrgerätehäusern Herforst, Orenhofen, Preist und Spangdahlem vorzunehmen.
Zur Umsetzung der baulichen Veränderungen/Anbauten bedarf es jeweils einer Baugenehmigung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Planungsleistungen in Form von Machbarkeitsstudien für die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß den Vergabevorschriften für die Anbauten Preist und Spangdahlem auszuschreiben. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Baumaßnahmen in den Feuerwehrgerätehäusern Herforst und Orenhofen auszuschreiben.
Bürgermeister Konrad wurde ermächtigt, die Auftragsvergaben entsprechend den Vergabevorschlägen an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Gremien werden entsprechend über die Ergebnisse informiert.
Vergaben;
Vorbereitende Planungsleistungen zur Erweiterung der Löschwasserversorgung im Gewerbegebiet der Stadt Speicher
Bürgermeister Konrad wurde ermächtigt, dem Ingenieurbüro Manfred Bach, Trier, den Auftrag gemäß dem Angebot vom 06.12.2023 über vorbereitende Planungsleistungen zur Erweiterung der Löschwasserversorgung im Gewerbegebiet der Stadt Speicher zu erteilen.
Vergaben;
Feuerwehrgerätehaus Herforst – Unterhaltungsmaßnahmen sanitäre Anlagen
Die Auftragsvergabe für die Sanierung der sanitären Anlagen im Feuerwehrgerätehaus Herforst wurde an die Firma Bernd Reichert in Kooperation mit der Firma SM Heizung zum Angebotspreis von 16.968,72 € durch den Rat beschlossen.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen;
Spende an die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Speicher - Stromerzeuger
Das Gremium stimmte der Annahme einer Spende des Helferstabs der Katastrophenhilfe aus Berg (Krälingen) in Form eines Stromerzeugers für die Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Speicher zu.
Buswartehalle im Bereich der Haltestelle „Gymnasium Speicher“;
Gewährung eines Zuschusses zur Anteilsfinanzierung
Der Verbandsgemeinderat beschloss, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000,00 Euro an den Förderverein des Gymnasiums Speicher e. V. für die anteilige Finanzierung zur Errichtung einer Buswartehalle im Bereich des Gymnasiums/Parkplatz Sporthalle VG.
Die detaillierte Abrechnung erfolgt nach Abschluss der baulichen Maßnahme.
Weiterhin beschloss der Rat in diesem Zusammenhang eine überplanmäßige Ausgabe.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmte das Gremium der Höhergruppierung einer Mitarbeiterin des Fachbereiches 1 Organisation und Finanzen zu.