Am Donnerstag, dem 24.04.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Becker im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herforst statt.
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Bebauungspläne „Hasenpesch“ und „Am Sportplatz“;
Gestattung der Beantragung von wasserrechtlichen Erlaubnissen und späteren Errichtung auf gemeindlichen Flächen
Der Ortsgemeinderat Herforst gestattete der Verbandsgemeinde Speicher, als Rechtsträger der Verbandsgemeindewerke, die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse sowie die anschließende Errichtung und das Betreiben der Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken Gemarkung Arenrath, Flur 8, Flurstück 1/6 (NBG „Am Sportplatz“) und Gemarkung Herforst, Flur 3, Flurstück 220/1 (NBG „Hasenpesch“). Die Gestattung erfolgt unentgeltlich.
Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Haushalt 2025 der Ortsgemeinde Herforst
Es lagen keine Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Haushaltsplan und -satzung der Ortsgemeinde Herforst sowie der Jagdgenossenschaft Herforst für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat Herforst beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herforst sowie der Jagdgenossenschaft Herforst für das Haushaltsjahr 2025.
Rückbau von Pflanzbeeten um Baum-Nr. 215 (Birkenstraße) und Baum-Nr. 232 (Tannenstraße)
Der Ortsgemeinderat Herforst stimmte dem Rückbau der beiden Pflanzbeete in der Birkenstraße und der Tannenstraße zu.
Ortsbürgermeister Becker wurde ermächtigt, die erforderlichen Tiefbauarbeiten, unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben, an ein geeignetes Unternehmen zu erteilen.
Vergaben;
Umsetzung des Sanierungskonzeptes im Rahmen des Straßen- und Außenbeleuchtungsvertrages;
Umrüstung von den restlichen 20 Leuchten auf LED-Technik
Der Ortsgemeinderat Herforst stimmte der Umrüstung von 20 Leuchten auf LED-Technik zu. Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat, den Auftrag zur Umrüstung der Leuchten an die Westenergie AG zum Angebotspreis von 13.084,05 € zu erteilen.
Vergaben;
Ausgleichsmaßnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hasenpesch“
Ausnahmeantrag vom Biotopschutz (§30 Abs. 3 BNatSchG)
Der Ortsgemeinderat Herforst beschloss, den Auftrag zur Durchführung der externen Ausgleichsmaßnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hasenpesch“ (Ausnahmeantrag vom Biotopschutz gemäß § 30 Abs. 3 BNatSChG), an Firma Krämer Holz GbR zu einer Angebotssumme i. H. v. brutto 5.182,26 € zu vergeben.