Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 15.01.2024 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Zimmer 107, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-speicher.de, Rubrik „Bürgerhaushalt“, zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Speicher haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde oder elektronisch an Haushalt@vg-speicher.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.