Unter Vorsitz von Bürgermeister Konrad fand am 15. Dezember 2025 eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Speicher im Großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher statt.
Beitritt zum kommunalen Klimapakt
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) abzugeben.
8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher;
Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel Kapellenstraße Speicher
| a) | Abwägung der Eingaben aus der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung |
| b) | Billigung des Planentwurfes |
| c) | Offenlagebeschluss |
| a) | Der Verbandsgemeinderat fasste die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen der Abwägung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung. |
| b) | Das Gremium billigte die Entwurfsunterlagen zur 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher zum Thema „Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel Kapellenstraße Speicher“ und stimmte der Anpassung entsprechend dem Abwägungsergebnis zu. |
| c) | Es wurde beschlossen die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) auf der Basis der gebilligten Entwurfsunterlagen durchzuführen. Die Beteiligungen erfolgen gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet bzw. öffentlicher Auslegung im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt ebenfalls parallel. |
9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher für den Bereich „Gewerbegebiet Niederbüsch“ der Stadt Speicher
| a) | Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschluss |
| b) | Billigung des Vorentwurfes |
| c) | Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung |
| a) | Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss die Aufstellung bzw. Einleitung der 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher für den Bereich „Gewerbegebiet Niederbüsch“. |
| b) | Die Vorentwurfsunterlagen zur 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher für den Bereich „Gewerbegebiet Niederbüsch“ wurden gebilligt. |
| c) | Weiter wurde beschlossen aufgrund der gegenständlichen Vorentwurfsunterlagen die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuleiten (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). Dies soll gemäß § 4a Abs. 2 S. 1 BauGB gleichzeitig durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet und öffentlicher Auslegung im Rathaus erfolgen. |
3-Feld Sporthalle Speicher;
Grundsatzbeschluss über die Nutzungsvarianten der 3-Feld Sporthalle Speicher
Der Verbandsgemeinderat beschloss die 3-Feld Sporthalle zukünftig nur als reine Sporthalle zu nutzen. Die Sanierung soll in Form der Variante 2 – als reine Sportnutzung einschließlich energetischer Sanierung erfolgen.
Der Rat sprach sich für die Einrichtung einer Projektskizze für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aus. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zum 15.01.2026 eine Projektskizze einzureichen.
Die erforderlichen Planungsleistungen der Objekt-, technischen Gebäudeausstattung (TGA) sowie der Tragwerksplanung sollen ausgeschrieben werden. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise.
Bürgermeister Konrad wurde ermächtigt die Auftragsvergaben entsprechend den Vergabevorschlägen an den jeweiligen wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen; vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
Entgeltgestaltung für die Betriebszweige Abwasserbeseitigungseinrichtung und Wasserversorgung ab dem Wirtschaftsjahr 2026
Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss ab dem 01.01.2026 folgende Gebühren und wiederkehrenden Beiträge festzusetzen:
| Bisher | Neu | |||
| netto | netto | Umsatz-steuer | Brutto | |
| Euro | Euro | % | Euro | Euro |
| a) Wassergebüh-ren je m³ | 1,95 | 2,10 | 7,00 | 0,15 | 2,25 |
| b) Wiederkehren-der Beitrag |
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| Wasserversor-gung |
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| Grundstücke bis 2.000 m² |
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| Wasserzähler-größe Q3 = 4 m³/h | 92,00 | 100,00 | 7,00 | 7,00 | 107,00 |
| Grundstücke von 2.000 bis 4.000 m² |
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| Wasserzähler-größe Q3 = 10 m³/h | 138,00 | 150,00 | 7,00 | 10,50 | 160,50 |
| Grundstücke von 4.000 bis 5.000 m² |
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| Wasserzähler-größe Q3 = 16 m³/h | 184,00 | 200,00 | 7,00 | 14,00 | 214,00 |
| Grundstücke über 5.000 m² |
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| Wasserzähler-größe Verbundzähler | 230,00 | 250,00 | 7,00 | 17,50 | 267,50 |
Haushaltsplan und -satzung der Verbandsgemeinde Speicher und der Fischereigenossenschaft Kyll für das Haushaltsjahr 2026 und Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Speicher für das Wirtschaftsjahr 2026
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Speicher und der Fischereigenossenschaft Kyll für das Haushaltsjahr 2026 sowie den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Speicher für das Wirtschaftsjahr 2026.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 für den Betriebszweig Wasserversorgung
Das Gremium nahm den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024 zur Kenntnis und beschloss:
| 1. | den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 mit einer Bilanzsumme von 7.237.888,82 €, den Lagebericht und Anhang in der vorgelegten Fassung festzustellen, |
| 2. | den Jahresgewinn 2024 mit 28.569,08 € gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung auf neue Rechnung vorzutragen. |
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Der Verbandsgemeinderat nahm den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024 zur Kenntnis und beschloss:
| 1. | den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 mit einer Bilanzsumme von 14.941.908,85 €, den Lagebericht und Anhang in der vorgelegten Fassung festzustellen, |
| 2. | den Jahresgewinn 2024 mit 79.419,13 € gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung auf neue Rechnung vorzutragen. |