Am Mittwoch, dem 10.05.2023, fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Sigrid Heinemann und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herforst statt.
Neubau Kita Herforst;
Vorstellung der Entwurfsplanung
Das zur Planung der Kita beauftragte Architekturbüro Schneider hat in enger Abstimmung mit der Ortsbürgermeisterin Heinemann, den Beigeordneten, den Fraktionssprechern sowie dem Kita-Leitungsstab eine Entwurfsplanung für den Neubau erstellt. Dieser wurde nunmehr dem Ortsgemeinderat vorgestellt und erläutert. Der Ortsgemeinderat stimmte der vorgestellten Vorentwurfsplanung zu und ermächtigte die Ortsbürgermeisterin Heinemann zur Erteilung des Direktauftrages der städtebaulichen Planungsleistungen an ein geeignetes Planungsbüro. Alternativ wurde die Ortsbürgermeisterin, nach Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Verwaltung, zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt.
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat Herforst hat die Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 in einer Gesamthöhe von 29.400 € beschlossen.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen;
Fördervereinbarung zwischen Westenergie AG, Trier und der Ortsgemeinde Herforst – Umrüstung der Innenbeleuchtung des Bürgerhauses auf LED
Die Fa. Westenergie AG beabsichtigt, die Ortsgemeinde Herforst bei der Umrüstung der Innenbeleuchtung des Bürgerhauses auf LED mit einer Förderung von 35 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 3.500 €, zu unterstützen. Der Ortsgemeinderat hat der Fördervereinbarung zugestimmt.
Refinanzierung des Neubaugebietes „Am Sportplatz“
Der Ortsgemeinderat hat den für die Erschließung des Neubaugebietes „Am Sportplatz“ erforderlichen Punkten a) – d), als Voraussetzungen zur aufsichtsbehördlichen Anerkennung der Finanzierbarkeit und der sich hieraus ergebenden Feststellung des Vorliegens der Voraussetzung für die Erteilung einer Kreditgenehmigung, zugestimmt:
a) Der Ortsgemeinde Herforst verpflichtet sich, die Grundstücke kostendeckend unter Berücksichtigung aller gemeindlichen Ausgaben (einschließlich Planung, Vorfinanzierung, gemeindlicher Erschließungsanteil, Maßnahmen der Außengebietsentwässerung, etc.) zu vermarkten.
b) Die Ortsgemeinde Herforst verpflichtet sich, bei einer zeitverzögerten Veräußerung, spätestens alle fünf Jahre nach Erstvermarktung, eine Anpassung der Grundstückspreise vorzunehmen, soweit dies zur Kostendeckung erforderlich ist (z. B. aufgrund von Vorfinanzierungskosten).
c) Die Ortsgemeinde Herforst verpflichtet sich, eine alternative (Re-)Finanzierung bereits entstandener Kosten (z. B. für Grunderwerb) sicherzustellen und nachzuweisen, sofern das Erschließungsvorhaben nicht realisiert wird.
d) Die Ortsgemeinde Herforst erklärt, dass (u. a. unter Berücksichtigung noch vorhandener Baugebietsflächen, der konkreten Nachfrage von Bauinteressenten und den zuletzt realisierten Neubauvorhaben) der Bedarf zur Ausweisung des Neubaugebietes im geplanten Umfang besteht und eine zeitnahe kostendeckende Vermarktung mit Blick auf die zu erwartenden Kosten realistisch ist.
Kostendeckung beim Gebührenhaushalt „Friedhof“
In der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme vom 13.03.2023 zum Haushalt 2023 der Ortsgemeinde Herforst wurde erneut beanstandet, dass der Gebührenhaushalt des Produktes „Friedhof“ weiterhin Fehlbeträge ausweist. Der Ortsgemeinderat hat nach Abwägung der vorhandenen Möglichkeiten beschlossen, zunächst die internen Leistungsverrechnungen in Höhe des Fehlbetrages zu reduzieren und sich zum Jahresende über weitere Anpassungsmaßnahmen zu beraten.
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Aufstellung einer Vorschlagsliste
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bis zur nächsten Ortsgemeinderatssitzung vertagt, da zu wenige Vorschläge vorhanden waren.
Vergaben; Bürgerhaus Herforst; Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Der Ortsgemeinderat ermächtigte Ortsbürgermeisterin Heinemann den Auftrag zur Umrüstung der Innenbeleuchtung im Eingangs- und Küchenbereich des Bürgerhauses an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Über das Ergebnis wird der Ortsgemeinderat anschließend informiert.