Am 04.05.2023 fand unter Vorsitz vom Stadtbürgermeister Erhard Hirschberg und im Beisein vom Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Stadtrates Speicher statt.
Geplanter Umbau des Bahnhofs in der Stadt Speicher
Die DB Netz AG und die DB Station & Service AG planen aktuell den Umbau des Bahnhofs in der Stadt Speicher. U.a. ist es geplant, den heute bestehenden Reisendenüberweg zu verschieben und über barrierefreie Rampen mit den Bahnsteigen zu verbinden. Die Bahnsteige sollen dabei ebenfalls erneuert und auf ein komfortables Einstiegsniveau von 76 cm, passend zu den in Speicher haltenden Zügen, angehoben werden.
Weiterhin soll eine Teilfläche von 82 m² der städtischen Fläche für die Errichtung der barrierefreien Zuwegung zum erhöhten Bahnsteig 1 von der Stadt erworben werden.
Des Weiteren sollen für die Bauphase drei Flächen von der Stadt temporär für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um 242 m² Fläche u.a. des jetzigen Parkplatzes an der Bahnseite.
Die Ratsmitglieder begrüßten die geplante Umbaumaßnahme und stimmten dem Verkauf der o.g. Teilfläche sowie der vorübergehenden Inanspruchnahme der städtischen Flächen zu.
Sie ermächtigten den Stadtbürgermeister, die Grundstücksverhandlungen für den Erwerb zu führen.
3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kapellenstraße“
a) |
Aufstellungsbeschluss |
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes. | |
b) |
Billigung der Planentwurfsunterlagen |
Die enthaltenen Unterlagen zu 3. Änderung des Bebauungsplans wurden gebilligt. Die rückwärtigen Baugrenzen dürfen ausnahmsweise in einer Breite und Tiefe von jeweils 6 m überschritten werden. | |
c) |
Absehen von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung |
Von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde abgesehen. | |
d) |
Offenlagebeschluss |
Der Stadtrat Speicher beschloss die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf Basis der gebilligten Planentwurfsunterlagen. Die Beteiligungen werden gem. § 4a Abs. 2 Alternative 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt. Parallel erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden. | |
Realisierung des Gewerbegebietes III;
Sachstand zum Grunderwerb im Plangebiet
Der Stadtrat Speicher hat etwaigen Tauschgeschäften zum Erwerb von Grundstücken im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes nicht zugestimmt. Mit den betroffenen Eigentümern sollen erneut Verhandlungen aufgenommen werden, mit dem Ziel, die Grundstücke für 10,00 € / m² zu erwerben.
Erste Änderung des Bebauungsplans „Lermesbrück“;
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat Speicher verzichtete auf eine Änderung des o.g. Bebauungsplans.
Sicherung der Bauleitplanung in der Stadt Speicher;
Satzung der Stadt Speicher über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lermesbrück“
Der Stadtrat Speicher verzichtete auf den Erlass einer Veränderungssperre.
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028;
Aufstellung einer Vorschlagsliste
Der Stadtrat Speicher nahm folgende Personen in die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen auf:
Alfred Konrad
Rudolf Müller
Harald Thiel
Volker Schetschok
Karl Heinz Hermes
Beendigung der Trägerschaft Kita St. Vinzenzhaus und die damit verbundenen Kostenbeteiligungen
Der Stadtrat Speicher beschloss, dass als Übergangslösung eine temporäre Containerlösung für die Kita-Kinder errichtet werden soll und die ursprünglich vorgesehenen Mittel (anteilige Kostenbeteiligung) für die notwendigen Sanierungsarbeiten im St. Vinzenzhaus umzuwidmen und für die temporäre Containerlösung der Kita Speicher zu verwenden sind.
Vertragsangelegenheiten;
Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 11.05.2017
Der Stadtrat Speicher stimmte der vorgelegten Zusatzvereinbarung zum bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag zu und ermächtigte den Stadtbürgermeister zur Unterzeichnung.
Vergaben;
Planungsleistungen zur temporären Erweiterung der Kita Speicher
Der Stadtrat Speicher erteilte den Planungsauftrag zur temporären Erweiterung der Kita Speicher an das Planungsbüro HGH aus Bitburg.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Speicher, Flur 19, Flurstück Nr. 146 (Auf der Hüll)
Der Stadtrat Speicher versagte die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat beschloss die Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 laut Aufstellung mit einer Gesamthöhe von 157.900 €.
Gewährung von Zuschüssen;
Tennisclub Speicher 1978 e.V. wegen Grundsanierung von 3 Tennisplatzen
Der Stadtrat beschloss, dem Tennisclub Speicher eine Zuwendung für die Grundsanierung von 3 Tennisplätzen in Höhe von 30% der tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch 14.400 €, zu gewähren.