Unter Vorsitz von Bürgermeister Konrad fand am 29. April 2026 eine Sitzung des Ausschusses für Schulen, Jugend, Familie, Senioren, Kultur und Umwelt der Verbandsgemeinde statt.
Jugendarbeit in der VG Speicher;
Finanzierung einer Einsatzstelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
Der Ausschuss wurde darüber informiert, dass erneut die Möglichkeit der Einrichtung einer Einsatzstelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beim DRK-Kreisverband besteht.
Der Ausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, der Kostenübernahme für diese Stelle zuzustimmen.
Schulmensa für die Grundschule Speicher;
Abrechnungsmodell für das Verpflegungskonzept Cook&Freeze
Die neue Schulmensa der Grundschule Speicher wird zukünftig nach dem vom Verbandsgemeinderat Speicher festgelegten Cook-&-Freeze-Verfahren betrieben.
Der Anbieter hat ein breites Sortiment an Gerichten/Komponenten bereitzustellen, so dass eine kindgerechte, ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gewährleistet ist.
Entsprechende Qualitäts- und Hygienestandards sowie Nachhaltigkeitsforderungen sind einzuhalten.
Der Ausschuss war mit den Kernanforderungen im verwaltungsseitig festgelegten Leistungsverzeichnis einverstanden und hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Leistung durch die Verwaltung öffentlich ausschreiben zu lassen. Die Verpflegungskosten sollen mit den Eltern durch einen monatlichen Pauschal-Abschlag abgerechnet werden.
Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass nach Ablauf des ersten Schuljahres eine erneute Bewertung des Abrechnungsmodells und des Verpflegungssystems der Mensa erfolgen soll.
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes für Grundschulkinder an den Grund- und Förderschulen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG), das ab dem Jahr 2026 einen stufenweisen eingeführten Anspruch auf ganztägige Förderung vorsieht, entsteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in Schul- und Ferienzeiten. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt in Kooperation mit der Stadt Bitburg und den Verbandsgemeinden in Verantwortung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Mit einer entsprechenden Rahmenvereinbarung aller Beteiligen im Eifelkreis Bitburg-Prüm sollen gemeinsame Grundsätze für die Umsetzung der ganztägigen Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz während der Schul- und Ferienzeiten sowie für deren Finanzierung festgelegt werden.
Der Ausschuss hat dem Verbandsgemeinderat Speicher empfohlen, dem aktuell vorgelegten Entwurf der Rahmenvereinbarung nicht zuzustimmen.