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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 20/2026
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Abbildung 1: Darstellung FNP ALT

Abbildung 2: Darstellung FNP NEU

der 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher für den Bereich „Gewerbegebiet Niederbüsch“ in der Stadt Speicher

Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bereitstellung der Vorentwürfe im Internet bzw. durch öffentliche Auslegung

Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Niederbüsch“ in der Stadt Speicher beschlossen. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur o. g. Teilfortschreibung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Abgrenzung:

Der räumliche Geltungsbereich dieser Teilfortschreibung bezieht sich auf das Grundstück Gemarkung Speicher, Flur 18, Flurstück Nr. 126/5, befindlich auf dem Betriebsgelände der Firma Kunstgießerei Plein GmbH, gelegen im Industriegebiet östlich des Siedlungskerns. Das gesamte Betriebsgelände grenzt an die Verkehrsanlage „Weiherheide“ der Stadt Speicher an.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Fortschreibung:

Die Verbandsgemeinde Speicher gehört zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm und umfasst neben der Stadt Speicher acht weitere Ortschaften.

Die Kunstgießerei Plein GmbH beabsichtigt an ihrem Firmensitz in Speicher (u. a. im Geltungsbereich dieser Teilfortschreibung) die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Der erzeugte Strom aus dieser Anlage soll der Eigenversorgung des energieintensiven Betriebs dienen. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist. Das Vorhaben leistet somit einen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung und zur energetischen Autarkie des Betriebs.

Die in Rede stehenden Flächen befinden sich innerhalb der Bebauungspläne „Erweiterung Gewerbegebiet“ aus dem Jahr 1992 und „Gewerbegebiet III“ aus dem Jahr 2004 der Stadt Speicher und sind dort jeweils als Industriegebiet (GI) nach § 9 BauNVO sowie als private Grünfläche mit Ausgleichsfunktion ausgewiesen.

Da das Vorhaben daher nicht gänzlich mit den Festsetzungen der o. g. Bebauungspläne kompatibel ist, hat die Stadt Speicher beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Niederbüsch“ aufzustellen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet überwiegend als „Gewerbliche Bauflächen (G)“, jedoch den betroffenen Teilbereich im Osten auch als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB)“ dar. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB folgend, wird dieser daher im sog. Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 S. 1 BauGB) einer entsprechenden Änderung zugeführt.

Die betroffene Fläche soll künftig im FNP vollständig als „Gewerbliche Baufläche (G)“ dargestellt werden.

Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung:

In seiner Sitzung am 15.12.2025 hat der Verbandsgemeinderat Speicher u. a. beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung einzuleiten. Die Vorentwürfe zum Planverfahren - bestehend aus Planzeichnung und Begründung - werden in der Zeit von Dienstag, den 26.05.2026 bis einschließlich Freitag, den 26.06.2026 unter

  • Bürgerservice
  • Bauleitplanung
  • Flächennutzungsplan

oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/

im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die Unterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege (a.neufang@vg-speicher.de) zur Planung zu äußern.

Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:

Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr,

Donnerstag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr,

Freitag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Vorentwurf können Sie bis zum 26.06.2026 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) einbringen.

Speicher, den 8. Mai 2026
gez. Konrad, Bürgermeister