Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan-Vorentwurf „Zwergweg“, Speicher
Der Stadtrat Speicher hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es erfolgt jedoch eine fachliche Einschätzung etwaiger Umweltbelange. Bzgl. der geplanten Erschließungsstraße wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls auf Umweltverträglichkeit durchgeführt.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nicht verzichtet.
Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Speicher am südlichen Siedlungsrand und überplant teilweise innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Lucherweg“ gelegene Flächen. Im Nordosten des Plangebietes befinden sich Wohngebiete (Wiedenhofen, Schönfelder Weg / Lucherweg). Südlich grenzen sportliche Anlagen (Tennis- und Sportplatz) an das Plangebiet an, westlich der Schulkomplex des genossenschaftlichen Gymnasiums Speicher. Erschlossen wird das Gebiet über die Verkehrsanlage „Wiedenhofen“.
Das ca. 2,6 ha große Plangebiet umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Speicher,Flur 23:129 (teilw.), 131, 132, 134 und 135.
Ziel der Planung ist u. a. die (Weiter-) Entwicklung bzw. Nachverdichtung von Wohnbauflächen in diesem Bereich. Hierzu ist insbesondere die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Zur Baurechtschaffung von Anlagen, die der medizinischen Versorgung dienen, soll nicht störendes Gewerbe im Zuge der Festsetzung eines sog. urbanen Gebietes zugelassen werden.
In seiner o. g. Sitzung hat der Stadtrat u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung sowie weitere Unterlagen – werden in der Zeit von
Montag, 03.06.2024
bis
Freitag, 05.07.2024
unter
| - | Bürgerservice |
| - | Bauleitplanung |
| - | Bebauungspläne im laufenden Verfahren |
oder direkt unter dem Link
https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Vorentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden
Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Vorentwurf können bis zum 05.07.2024 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.